Grüne wollen Namensschilder für Polizisten

Erstveröffentlicht: 
14.03.2017
Gesetzentwurf morgen im sächsischen Landtag

 

Von Andreas Debski

 

Dresden. Sachsens Polizisten sollen künftig ein Namensschild oder eine identifizierbare Kennzeichnung tragen. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf wird der Landtag morgen auf Antrag der Grünen abstimmen. „Wir fordern eine sächsische Polizei mit offenem Visier. In Zeiten, in denen die Polizei endlich aufgestockt und Angriffe gegen die Polizei deutlich härter bestraft werden, braucht es ein deutliches Mehr an Bürgernähe und Transparenz“, begründet Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, die Forderung. Polizisten würden keineswegs unter Generalverdacht gestellt, macht Lippmann klar – „in einem starken Rechtsstaat sollte aber auch die Polizei bestmöglich kontrolliert werden“.

 

Es ist bereits der zweite Anlauf der Grünen: Vor fünf Jahren ist ein entsprechendes Gesetz gescheitert, SPD und Linken hatten damals zugestimmt. Auch diesmal dürften die Chancen aufgrund der bestehenden Mehrheitsverhältnisse mit den Koalitionsfraktionen von CDU und SPD eher gering sein. Dennoch halten die Grünen an ihrem Vorhaben fest – weil seit 2012 die meisten Bundesländer reagiert haben: Bis auf Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen sind Kennzeichnungen eingeführt oder in Planung beziehungsweise per Koalitionsvertrag festgelegt. Zuletzt hatte Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr eine solche Regelung beschlossen, die auch helfen soll, Übergriffe von Beamten besser aufklären zu können.

 

Das sächsische Innenministerium hält dagegen an seiner Linie fest: Polizisten sollen keine Kennzeichnung tragen – gerade bei heiklen Einsätzen wie zum Beispiel Demonstrationen. „Wir schützen unsere Polizisten im Dienst, insbesondere auch in geschlossenen Einsätzen. Sollte es zu Verstößen kommen, werden umgehend straf- und disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft“, erklärt das Ministerium gegenüber der LVZ. Zudem gebe es seit dem vergangenem Jahr die unabhängige Zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei. Im Übrigen werde in Aus- und Fortbildung „großer Wert auf rechtsstaatliches und verfassungstreues vollzugspolizeiliches Handeln sowie auf die Themen Kommunikation, Deeskalation und Antidiskriminierung“ gelegt.

 

In Sachsen gab es von Januar 2015 bis Mai 2016 insgesamt 767 Strafverfahren, die gegen Polizisten eingeleitet wurden, ergaben Kleine Anfragen der Grünen – „nur in sechs Fällen wurde Anklage erhoben und in fünf Fällen ist ein Strafbefehl ergangen“, stellt Lippmann fest. Ermittlungen würden meist scheitern, weil Tatverdächtige nicht zu identifizieren seien.