Mehr als hundert Menschen bei Protest gegen Rechtspopulisten und AfD

Erstveröffentlicht: 
20.02.2017

Rund hundert Menschen haben sich am Abend in der Leipziger Innenstadt am Protest gegen eine Versammlung von Rechtspopulisten und eine Veranstaltung der AfD beteiligt.

 

Leipzig. Rund hundert Menschen haben sich nach Augenzeugenberichten an Protesten gegen die rechtspopulistische „Bürgerbewegung Leipzig“ auf dem Richard-Wagner-Platz und eine Veranstaltung der Alternative für Deutschland (AfD) in der Alten Handelsbörse beteiligt. Nach Schätzungen von Beobachtern vor Ort waren zu der Versammlung auf dem nordwestlichen Wagner-Platz rund 30 bis 40 Menschen gekommen, Anfang Februar waren es noch etwa 60 Teilnehmer. Rund zehn Personen protestieren gegen die Rechtspopulisten.

 

Zu Kundgebungen kam es am Abend auch auf dem Naschmarkt. Dort demonstrieren 70 bis 80 Menschen gegen eine Veranstaltung der AfD in der Alten Handelsbörse, bei der auch die sächsische AfD-Vorsitzende Frauke Petry dabei war. Mit Sprechchören und Trillerpfeifen versuchten die Gegendemonstranten, die Veranstaltung zu stören. Laut Beobachtern vor Ort waren auch mehrere Gegendemonstranten in die AfD-Veranstaltung gelangt. Später wurden sie demnach von der Security aus dem Saal gebracht.

 

19:48 Bürgerbewegung #Leipzig jetzt direkt vor Handelsbörse. Lautstarker Gegenprotest. #le2002 pic.twitter.com/7ZEMHQMA58

— StraßengezwitscherLE (@coverage_LE) February 20, 2017

 

Laut Polizei gingen einige Sympathisanten der „Bürgerbewegung“ nach Abschluss der Kundgebung auf dem Wagner-Platz zur Alten Handelsbörse, um an der AfD-Versammlung teilzunehmen. Wegen mangelnder Plätze sei ihnen dies durch die Ordner allerdings untersagt worden. Sie hätten deshalb kurz darauf eine Spontandemonstration in unmittelbarer Nähe mit dem Titel „Unterstützung der AfD“ angemeldet, diese allerdings kurz darauf wieder beendet.  

 

Nach Angaben der Polizei blieb es bei den Versammlungen am Abend weitestgehend friedlich. Die Beamten trennten die verschiedenen Lager voneinander. Es habe allerdings zwei Straftaten wegen Beleidigung, eine wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamten und drei Verstöße gegen das Versammlungsgesetz gegeben.