Behörden veröffentlichen Dokumente nicht - Informationsfreiheitsgesetz - Sachsen hinkt hinterher

Erstveröffentlicht: 
19.02.2017

Seit elf Jahren gibt es in Deutschland ein sogenanntes Informationsfreiheitsgesetz. Es sorgt dafür, dass jeder Bürger theoretisch das Recht hat, die Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltungen einzusehen. Aber wie steht es um die Informationsfreiheit auf Landesebene? Während es in Thüringen und Sachsen-Anhalt klare Regelungen gibt, fehlt in Sachsen immer noch ein Gesetz.

 

Wohin fließt das Geld aus den Rettungsfonds der Euro-Länder? Das wollte der Journalist Harald Schuhmann während der Eurokrise für seinen Film "Staatsgeheimnis Bankenrettung" von Finanzminister Wolfgang Schäuble wissen. Die Frage: "Warum veröffentlicht man nicht eine Liste der Gläubiger, damit man darüber eine informierte Debatte führen kann?" Die Antwort: "Ich glaube, Sie haben eine etwas naive Vorstellung davon, wie die Bilanz einer Bank aussieht." 

 

Interesse an staatlichen Informationen nimmt zu 


Arne Semsrott von der Initiative "Frag den Staat" meint, es sei eher naiv zu glauben, auf lange Sicht mit so einer Antwort davonzukommen. Das Verhältnis von Staat und Bürger sei im Wandel: "Weil das zu einer Demokratie dazu gehört, dass wir uns alle darüber informieren können, was die Grundlagen von Entscheidungen sind." Theoretisch hat jeder Bürger das Recht, die Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltungen einzusehen. Seit elf Jahren gilt das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene. Seitdem nimmt das Interesse der Bürger an staatlichen Informationen zu.

 

Der letzte Bericht der Bundesdatenschutzbeauftragten zählt in den Jahre 2014 und 2015 knapp über 18.000 Anfragen an Bundesbehörden - 60 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor. Das Portal "Frag den Staat" unterstützt Anfragen von Bürgern seit fünf Jahren, erzählt Initiator Semsrott: "Häufig ist es auch ein bisschen kompliziert. Man weiß nicht genau, wer der Ansprechpartner ist oder wo ein Dokument liegt. 'Frag den Staat' macht das dann sehr einfach möglich." 

 

Informationen werden nicht immer herausgegeben 


Das Portal leitet die Anfrage weiter und veröffentlicht auch die Antworten. Von den Verträgen der Elbphilharmonie in Hamburg bis zu Finanzierungsplänen von der Schule um die Ecke kann alles gefragt werden. Voraussetzung ist, dass es das Recht auf Information auch auf Landesebene gibt. Das ist in Thüringen und in Sachsen-Anhalt der Fall. Semsrott: "Wir haben in Sachsen-Anhalt vor kurzem Klage eingereicht, weil es dort ein Gutachten zu einer Justizvollzugsanstalt gibt, die JVA Burg. Dieses Gutachten haben wir angefragt und das Ministerium will uns das aus Urheberrechtsgründen nicht herausgeben."

 

Fälle wie diese zeigen, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht automatisch funktioniert. Immer noch werden Auskunftsansprüche zurückgewiesen, weil zum Beispiel die Rechte Dritter dagegen sprechen. Möglicherweise sind die Begründungen auch nur Vorwand. Die Kosten für ein Gerichtsverfahren, bei dem das geprüft wird, können ebenso abschrecken wie die unterschiedlichen Gebühren, die staatliche Einrichtungen für die Informationen verlangen können. 

 

Sachsen steht noch ohne Gesetz da


In Sachsen gibt es so ein Gesetzt nicht, obwohl die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD festgeschrieben wurde. Harald Baumann Hasske, Sprecher für Rechtspolitik der SPD-Landtagsfraktion: "In Zukunft soll es nach unserer Vorstellung so sein, dass der Staat begründen muss, wenn er eine Auskunft nicht erteilt." Wann das sein wird, ist ungewiss. Immerhin, die Gespräche mit der CDU laufen, sagt Baumann Hasske.

 

Ein unhaltbarer Zustand, so Katja Meier. Sie ist die rechtspolitische Sprecherin der Grünen. Ihre Forderungen gehen noch weiter: "Wir fordern ein Transparenzgesetz, das die Behörden nicht nur auf Anfrage, sondern aktiv zu umfassenden Veröffentlichungen verpflichtet." Bis es soweit ist, stehen die Bürgerinnen und Bürger ohne Recht auf  Informationen mit leeren Händen da.