Landesregierung: DNA-Analyse soll bei Mordaufklärung erweitert werden

Erstveröffentlicht: 
01.02.2017

Fahnder sollen in Zukunft Spurenmaterial auch zur Feststellung von Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie dem biologischen Alter einer Person verwenden dürfen. Das fordert die Landesregierung.

 

Von Roland Muschel

 

Die Spitzen von Grünen und CDU haben sich am Dienstag im Koalitionsausschuss auf einen gemeinsamen Vorschlag für eine Erweiterung der DNA-Analyse bei Kapitalverbrechen geeinigt, der bei der nächsten Sitzung des Bundesrates am 10. Februar behandelt werden soll: In Zukunft sollen Fahnder Spurenmaterial nicht mehr allein zur Bestimmung von Identität und Geschlecht verwenden dürfen, sondern auch zur Feststellung von Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie dem biologischen Alter einer Person.

Grüne gegen "biogeografische Herkunft"

Justizminister Guido Wolf (CDU), auf den die Initiative zurückgeht, hatte die DNA-Analyse zunächst auch auf die "biogeografische Herkunft" ausdehnen wollen, um herauszufinden, ob ein Verdächtiger etwa aus Europa, Afrika oder Ostasien stammt. Dagegen hatten die Grünen Bedenken angemeldet, eine ursprünglich für den Dienstag vorgesehene Kabinettsbefassung musste wegen eines sogenannten Fraktionsvorbehalts der Grünen vertagt werden. "Bei diesem Punkt sehen wir verfassungsrechtliche Probleme. Das wäre ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte, weil ganze Gruppen unter Generalverdacht gestellt würden", sagte der Grünen-Rechtsexperte Jürgen Filius.

Die anderen Punkte könne seine Partei aber mittragen. Wolf äußerte sich ebenfalls zufrieden: "Es ist ein schöner Erfolg, dass wir uns in der Regierungskoalition schnell einigen konnten." Den erzielten Kompromiss will Wolf nun schnellstmöglich in einen konkreten Vorschlag gießen, den das Kabinett spätestens am kommenden Dienstag beschließen soll, damit er in der nächsten Sitzung des Bundesrats behandelt werden kann. "Baden-Württemberg ist damit Vorreiter für ein Ermittlungsinstrument, das unseren Strafverfolgungsbehörden insbesondere bei schlimmen Verbrechen wie Mord oder Sexualstraftaten enorm weiterhelfen kann. Wir passen in diesem Punkt die Strafprozessordnung an die heutigen technischen Möglichkeiten an", sagte er.

Wolf warb bei Maas

Schon vor Wochen hat Wolf auch bei Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) um Unterstützung für seinen Vorstoß geworben. Sein Argument: DNA-fähiges Spurenmaterial falle insbesondere bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten an. Da liege es auf der Hand, dass es für die Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der in aller Regel sehr zeit- und personalintensiven Täterermittlung hilfreich wäre, frühzeitig Kenntnis von den genannten Merkmalen zu haben.

Mit dem Vorstoß greift die Regierung Forderungen von Ermittlern auf. So hatten der Freiburger Polizeipräsident Bernhard Rotzinger oder der Landesvorsitzende im Bund Deutscher Kriminalbeamter, Manfred Klumpp, im Zuge der Fahndung nach dem Mörder der Freiburger Studentin Maria L. eine Lockerung der geltenden Vorschriften gefordert. Kritiker warnen, dass die DNA-Analyse zu fehleranfällig sei, um zum Allheilmittel stilisiert zu werden.