Ein Jahr Haft nach rassistischer Attacke

Erstveröffentlicht: 
24.01.2017

Er hat eine Somalierin rassistisch beleidigt und ihr eine Kopfnuss verpasst – für diese fremdenfeindliche Tat ist ein 46 Jahre alter Mann aus Luckenwalde (Teltow-Fläming) nun zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Aus einem Grund wollte die Richterin keine Bewährungsstrafe verhängen.

 

Luckenwalde. Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr wurde der 46-jährige Luckenwalder Kai B. am Montag verurteilt. Richterin Stephanie Haensel vom Amtsgericht Luckenwalde sah es als erwiesen an, dass er am 6. September 2016 auf dem Aldi-Parkplatz in der Kreisstadt eine Somalierin mit einem Kopfstoß verletzt und mit rassistischen Äußerungen wie „Scheiß-Kanaken, ihr habt hier nichts zu suchen“ beschimpft hatte. Das Opfer leidet noch immer an den Folgen der Körperverletzung. 

 

Täter wollte Hund auf Frau hetzen


Eine Zeugin hatte kurz vor dem Übergriff beobachtet, wie B. mit seinem Hund auf die dunkelhäutige Frau zuging und seinem Hund „Fass!“ befahl. Allerdings hatte der Hund nicht auf sein Herrchen gehört. Der Angeklagte ließ durch seinen Anwalt verlauten, dass er der Frau die Kopfnuss verpasst habe, weil sie seinen Hund getreten hätte. Dies hatte aber weder jemand gesehen noch bestätigen können. 

 

Tat nach Festnahme zugegeben


Fest steht das B. zum Tatzeitpunkt unter erheblicher Alkoholeinwirkung stand (1,8 Promille). Der Polizist, der im September dabei war, als der Täter in Gewahrsam genommen wurde, sprach von erheblichen Stimmungsschwankungen, die bei dem Mann festgestellt wurden. „Er hat herrumgeschrien und die Flüchtlingslage in Deutschland angeprangert“, so der Polizist. Bereits im Streifenwagen hätte der Täter die Kopfnuss zugegeben. 

 

Langes Vorstrafenregister


Der Täter hat ein langes Vorstrafenregister – es reicht von Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, Bedrohung, vorsätzliche Körperverletzung bis hin zu Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der 46-Jährige hat in den vergangenen Jahren mehrere Haftstrafen abgesessen. Aufgrund der vielen Straftaten kam für Richterin Stephanie Haensel keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es nichts bringt“, begründete sie die Entscheidung zu einem Jahr Gefängnis.

Von Margrit Hahn