[L] Ein DNA-Abgleich muss die Polizei schon frühzeitig auf die Spur der rechtsextremen Täter gebracht haben

Erstveröffentlicht: 
08.01.2017

Am Ende war es ein großes Geeier um die Einschätzung des Anschlags auf die Leipziger Wohnung von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) am 24. November 2015. Statt die Klappe zu halten und die Polizei einfach ihre Arbeit machen zu lassen, übten sich die üblichen sächsischen Maulwürfe wieder im Ätschibätschi: Die Linken waren es! – Und sie lagen ja bekanntlich voll daneben.

 

Was erhellend genug ist und in einem deutlichen Licht zeigte, wie unzuverlässig die Einschätzungen sind, die der Sächsische Verfassungsschutz und leider auch oft genug die Polizei im ersten Aufschrei herausbringen. Man hält an seinen alten und einfältigen Interpretationsmustern fest, die so billig sind, dass sie auch der Hausmeister abgeben könnte. Dem liegt das fadenscheinige Extremismusmuster zugrunde, mit dem in Sachsen nichts erhellt und nichts erklärt wird, das aber oft genug polizeiliche Ermittlungsarbeit in die Irre führt, weil man Fälle von Anfang an falsch interpretiert.

Das hätte auch in diesem Fall passieren können.

Selbst Sebastian Gemkow nahm dieses unprofessionelle Verhalten in Schutz, als er im Dezember auf eine Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann erklärte: „Das Delikt wurde aufgrund der Tatumstände und des Vorgehens der Täter polizeilich als PMK-Links eingestuft. Diese Angaben basieren auf dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Stand vom 8. Dezember 2016 und haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern.“

Können sie nicht. Was er Lippmann am 22. Dezember übrigens auch so mitteilte, auch wenn Gemkow betont, im Gerichtsprozess könnte die Sache durchaus noch eine andere Wendung nehmen.

Aber die Täter können nicht mehr wechseln, denn die wurden durch einfache polizeiliche Ermittlungsarbeit gefunden.

Sebastian Gemkow: „Die Polizei hat im Rahmen der kriminaltechnischen Tatortarbeit am 24. November 2015 Spuren gesichert, die mutmaßlich im Zusammenhang mit der Straftat stehen. Die weitere Untersuchung führte bei zwei der Spuren zur Feststellung des DNA-Musters von zwei männlichen Personen, die in der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes einlagen (Treffermitteilungen im März 2016).“

Das waren dann die beiden schon mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Rechtsextremisten, deren DNA nicht ohne Grund in polizeilichen Datenbanken gespeichert war. Wobei weder Gemkow noch folgenden Tags Innenminister Markus Ulbig in einer Antwort an die Linke-Abgeordnete Kerstin Köditz erklären, wann die Polizei den erfolgreichen Datenabgleich gemacht hat und folglich weiß, dass die Behauptung von einer politisch-motivierten Kriminalität „links“ schlicht falsch war.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte sogar von einer „neuen Dimension der Gewalt der Leipziger Antifa“ schwadroniert – ohne Beleg, ohne den simpelsten Anstand, auf die endgültige Klärung durch die polizeilichen Ermittlungen zu warten. Einfach weil man nur Linke so eines Anschlags für fähig hielt, schürte man gleich mal wieder eine eh schon erhitzte Diskussion. Statt aufzuklären, übt sich das Amt im Aufheizen der Stimmung. Das ist nicht nur unsachlich, sondern unprofessionell und in gewissem Maße heuchlerisch. Und das wissen die Herren in diesem zu Recht kritisierten Amt selbst nur zu gut. Keiner ihrer Berichte hält einer fundierten wissenschaftlichen Kritik stand. Es wird getrickst, hingebogen und zugetüncht, was immer der Stoff hergibt. Gern mit der fadenscheinigen Behauptung, man müsse ja auch seine Quellen schützen.

Was man auch kann, wenn man mit politisch brisanten Daten sachlich und ausgewogen umgeht und nicht Äpfel mit Birnen vergleicht, den einen Popanz aufbläst und den anderen unterm Bett versteckt.

Anklage erhoben wurde am 16. September.