Polizist verurteilt : Landgericht verwirft Berufung

Erstveröffentlicht: 
08.12.2016

Das Landgericht Itzehoe bestätigt eine Freiheitsstrafe für einen Kellinghusener Polizisten. Er hatte einen 41-Jährigen aus Barbados geschlagen.

 

Hätte er den Strafbefehl über 60 Tagessätze à 80 Euro akzeptiert, wäre der 43-jährige Steinburger Polizeibeamte glimpflicher davon gekommen. Nach zwei Instanzen vor Gericht lautet das Urteil nun: sechseinhalb Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Hinzu kommen 2000 Euro, die der Angeklagte an den Kinderschutzbund zahlen muss.

 

Zu dieser Strafe wegen Körperverletzung begangen in Tatmehrheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung hatte Amtsrichter Malte Zander den Polizisten bereits im November 2015 verurteilt. Vom Vorwurf der Beleidigung dagegen, sprach er den Polizisten frei. Eine Berufung, die sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft eingelegt hatten, verwarf jetzt das Landgericht. Der Polizist muss neben der Strafe auch das Gros der Kosten für beide Instanzen tragen. Weil er gleich mit zwei Anwälten vor Gericht auftrat, dürften allein deren Honorare in die Tausende gehen.

 

Am Himmelfahrtsabend 2014 feierten der Angeklagte und mindestens ein Kollege privat in einer Kneipe in Kellinghusen. Es floss reichlich Alkohol. Unter den Feiernden war auch ein 41-jähriger aus Barbados. Er ist einer der beiden Geschädigten. Seine Aussage wurde in erster Instanz verlesen. Zur Berufung wurde der Geschädigte eingeflogen und als Zeuge gehört (wir berichteten).

 

Der Streit entzündete sich an der Damentoilette. Der Mann aus der Karibik suchte dort nach dem Handy einer Frau aus dem Gastraum der Kneipe, welches diese dort verloren haben wollte. Das beobachtete ein Zeuge, der daraufhin mit dem 41-Jährigen einen Streit anfing. Weiter ging es im Gastraum, dort beteiligte sich auch der Angeklagte, der nach eigenen Aussagen nur schlichten wollte. Dabei packte er auch den Wirt (34) am Hals und drückte ihn an die Wand – die Körperverletzung. Dann sollen der Angeklagte und ein Kollege (ein gegen ihn gerichtetes Verfahren wurde eingestellt) vor der Kneipe gemeinsam auf den 41-Jährigen eingeschlagen haben - die gefährliche Körperverletzung. Irgendwo dazwischen sollen die Worte ,,Molukke“, die Aufforderung ,,Geh’ doch dahin, wo du herkommst!“ sowie ,,Negerliebchen“, an die deutsche Freundin des Farbigen gerichtet, gefallen sein. Es haben aber weder der 41-Jährige noch dessen Freundin Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Ohne Strafantrag aber keine Verurteilung - daher der Freispruch.

 

Dennoch ging Richterin Anne-Katrin Bärhold in ihrer Urteilsbegründung nochmal auf die Beleidigung ein. Es sei völlig klar, dass die Bezeichnung „Molukke“ beleidigend sei, stellte sie klar. Die Verteidiger hatten zuvor behauptet, es handele sich lediglich um Bewohner eines bestimmten Landstrichs.

 

Die Körperverletzung des Wirtes nannte die Richterin „etwas sehr Bedrohliches“. Zwei Tage habe der der Wirt unter Schmerzen im Hals gelitten. ,,Mein Mandant ist hingegangen und hat für Ruhe gesorgt, er wollte Schlimmeres verhindern“, hatte Verteidiger Jan Lopacinski zum Streit gesagt. Und dass auch später vor der Gaststätte eine Schlägerei stattgefunden habe, daran hatte die Richterin keinen Zweifel. „Die hinzugerufenen Polizeibeamten sahen, wie sie auf den Geschädigten eingeschlagen haben“, ließ Bärhold das Geschehen Revue passieren. ,,Sie waren der, der geschlagen hat. Ihre Stellung als Polizeibeamter hätte es ihnen geboten, sich nicht so zu verhalten.“ Der Angeklagte habe seine Macht und Fähigkeiten ausgenutzt gegenüber jemandem, der eigentlich nichts gemacht habe, so Bärhold.