Löscharbeiten behindert - Abgebranntes Flüchtlingsheim in Bautzen: Mutmaßliche Störer vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
21.11.2016

Das Ereignis hatte im Februar bundeweit für Aufsehen gesorgt: Unbekannte hatten eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Bautzen in Brand gesetzt, mehrere Personen danach die Löscharbeiten behindert. Seit Montag stehen deshalb drei Männer vor Gericht.

 

Am Bautzener Jugendschöffengericht hat der Prozess gegen zwei Männer begonnen, die im vergangenen Februar die Löscharbeiten an einer geplanten Flüchtlingsunterkunft in Bautzen behindert haben sollen. Die beiden 21-jährigen Angeklagten räumten am Montag ein, sich in den frühen Morgenstunden des 21. Februar im Gefahrenbereich des brennenden, noch unbewohnten sogenannten Husarenhofs aufgehalten zu haben. Ansonsten machten sie zahlreiche Erinnerungslücken geltend.

 

Das Großfeuer hatte seinerzeit bundesweit Aufsehen erregt, auch wegen der Behinderung der Löscharbeiten. Wer die Brandstifter waren, konnte die Polizei bisher nicht ermitteln.

 

Polizisten und zwei Feuerwehranghörige sagten im Prozess als Zeugen aus, dass die Angeklagten wiederholten Platzverweisen nicht nachgekommen seien. Die Feuerwehren hatten seinerzeit gerade damit begonnen, brennende Dachziegel vom Dach zu reißen. Anstatt zu gehen, sollen die Beschuldigten verbal ausfällig und handgreiflich geworden sein, teilweise mussten sie sogar mit Handfesseln am Boden fixiert werden. Ein Feuerwehrmann sagte: „Einer ist einer Polizistin von hinten auf den Rücken gesprungen. Den habe ich ihr vom Kreuz genommen.“ Alle Beschuldigten sollen alkoholisiert gewesen sein. 

 

Durch Whatsapp-Nachricht von Brand erfahren


Ein dritter Angeklagter war nicht zur Verhandlung erschienen. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen. Den teils vorbestraften Männern werden noch weitere Straftaten zur Last gelegt. Die Anklage lautet unter anderem auf Widerstand, gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung und Sachbeschädigung.

 

Nach eigenen Aussagen hatten die Angeklagten auf einer Geburtstagsfeier durch eine Whatsapp-Nachricht von dem Brand erfahren. Sie seien daraufhin gemeinsam zu dem brennenden Gebäude gefahren, um „mal zu schauen“. In dem ehemaligen Hotel sollte eine Flüchtlingsunterkunft eingerichtet werden. Zur Zeit der Brandstiftung war sie noch unbewohnt. 

 

Die Richter haben noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird für den 28. November erwartet.