Dresdner Justiz stellt Ermittlungen gegen 14 Leipziger ein – auch Dritte überwacht

Erstveröffentlicht: 
17.11.2016

Die Dresdner Oberstaatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen 14 Leipziger wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung aus Mangel an Beweisen eingestellt. Im Zuge der Recherchen wurden auch Mobiltelefone von Dritten überwacht.


Leipzig. Drei Jahre lang hat die sächsische Justiz gegen 14 Leipziger ermittelt, weil sie diesen die Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Last gelegt hat. Grundlage für das Verfahren sollen Angriffe auf die rechte Szene gewesen sein. Ende Oktober wurden die Ermittlungen aus Mangel an Beweisen allerdings wieder eingestellt, der Vorwurf vorerst wieder ad acta gelegt. So wie bereits 2014, als sich der Verdacht auf eine sogenannte „Antifa Sportgruppe“ in der linken Szene nicht erhärten konnte.

Auslöser für das aktuelle, zu Beginn von der Leipziger Staatsanwaltschaft und später an höchster Stelle in Dresden bei der Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) fortgeführte Verfahren waren 16 Vorfälle aus den Jahren 2012 bis 2014, bei denen Personen aus dem politisch rechten Spektrum von Vermummten beleidigt und attackiert wurden, sagte Oberstaatsanwalt Oliver Möller – Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden – am Donnerstag gegenüber LVZ.de. „Die Personen wurden als Nazis beschimpft, verunglimpft und verprügelt“, so Möller. Ein Großteil der registrierten 16 Fälle sollen Beleidigungen und Körperverletzungen gewesen sein, zum Teil hätten aber auch Sachbeschädigung, Raub und Diebstahl dazugehört.

Keine Beweise für Beteiligung an Straftaten

Wohl auch mit Blick auf ihre früheren, letztlich ebenfalls eingestellten Ermittlungen gegen die angebliche „Antifa Sportgruppe“, vermuteten die Behörden auch im aktuellen Fall: Eine organisierte Gruppe müsse die 16 Straftaten gegen die rechte Szene gemeinschaftlich geplant und ausgeführt haben. „Die Vorgehensweise bei den einzelnen Fällen wurde verglichen und auf einen Gesamtzusammenhang geschlossen“, so Möller weiter. Letztlich habe sich der Verdacht einer kriminellen Vereinigung aber nicht bestätigt. „Wir konnten die namentlich Beschuldigten nicht den Taten zuordnen und keinen Grad von Organisation erkennen, die auf eine kriminelle Vereinigung schließen lässt“, erklärte der Dresdner Oberstaatsanwalt am Donnerstag.

Ende Oktober wurden die Verfahrensakten gegen die erst sieben, später sogar 14 Leipziger dann zugeklappt und die Betroffenen darüber informiert. Im Zuge der Einstellung wurde allerdings nun auch bekannt, dass zwischenzeitlich in Leipzig auf Beschluss des Dresdner Amtsgerichts umfangreiche Überwachungsmaßnahmen des Mobilfunkverkehrs der Beschuldigten stattgefunden haben. Und dabei wurden offenbar auch unbeteiligte Dritte Teil der Ermittlungen.

SMS und Telefongespräche auch von Dritten aufgezeichnet

Denn parallel zu den Beschuldigten erhielten auch Freunde, Bekannte, Kollegen und Geschäftspartner Briefe von der Dresdner Staatsanwaltschaft, in denen diese über die Ermittlungen aufgeklärt und ihnen mitgeteilt wurde, dass sie aufgrund des registrierten Telekommunikationsverkehrs Teil dessen geworden waren – Telefongespräche, SMS und Anwahlversuche waren auf Anordnung des Amtsgerichts in Dresden monatelang aufgezeichnet worden.

Theoretisch liefen so Daten von hunderten Personen zusammen, aber nicht alle seien auch identifiziert worden, sagte Oberstaatsanwalt Möller. Nur in Fällen, wo den Beamten und der Justiz eine Ermittlung von Adressen und Namen notwendig erschien, seien auch Anschlussinhaber und Adressen ermittelt worden. Nach der Beendigung des Verfahrens werden die erhobenen Daten nun gelöscht, heißt es. Alle Betroffenen hätten aber auch das Recht, eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen sowie die Art und Weise zu beantragen.

Nach Einstellung der jahrelangen Ermittlungen gegen die angebliche „Antifa Sportgruppe“ im Jahr 2014 hagelte es aus der sächsischen Politik bereits jede Menge Kritik am Vorgehen der Justiz. Die Linken forderten die Abschaffung des „Schnüffelparagraphen 129“ im Strafgesetzbuch, mit der auch bei einem Anfangsverdacht die Überwachung von Bürgern legalisiert werde. Die Grünen warfen der sächsischen Justiz vor, mit Hilfe des Phantoms „Antifa Sportgruppe“ kritische Bürger zu überwachen und einzuschüchtern.