Verbot der Versammlungsleitung - Bachmanns Eilantrag am Gericht eingegangen

Erstveröffentlicht: 
11.11.2016

Pegida-Chef Lutz Bachmann wehrt sich juristisch gegen den Bescheid der Stadt zur künftigen Versammlungsleitung. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Dresden am Freitag mitteilte, ist der entsprechende Eilantrag eingegangen. Er werde der Stadt nun mit der Bitte um Stellungnahme zugestellt. Wann das Gericht darüber entscheidet, ist offen. Bachmann hatte am vergangenen Montag bereits erklärt, gegen das Verbot gerichtlich vorzugehen.

 

Strafanzeige der Stadt Dresden


Die Stadt Dresden hatte Bachmann und seinem Stellvertreter Siegfried Däbritz Anfang der Woche per Bescheid untersagt, bis Ende Oktober 2021 als Versammlungschefs zu agieren. Zur Begründung hieß es, sie genügten den gesetzlichen Anforderungen dafür nicht. Stadtsprecher Kai Schulz sagte, Bachmann und Däbritz seien "unzuverlässig".

Hintergrund sind die Vorfälle rund um den 3. Oktober in Dresden. Bachmann hatte seine Anhänger zu einer "Raucherpause" aufgerufen. Diese gipfelte in wüsten Beschimpfungen und Pöbeleien gegen die angereisten Staatsgäste anlässlich der Feiern zum Tag der Deutschen Einheit. Die Stadt Dresden hat daraufhin Strafanzeige gestellt, weil sie einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gegeben sieht. Die Beschimpfungen, unter anderem von Bundespräsident Joachim Gauck und Kanzlerin Angela Merkel hatte bundesweit Empörung ausgelöst. 

 

Auf den Kanaren unerwünscht


Der 43-jährige Bachmann lebt seit dem Frühjahr dieses Jahres auf Teneriffa und fliegt zu den Demonstrationen der selbst ernannten "Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" ein. Das Parlament der Kanaren-Insel hatte ihn kürzlich zur "unerwünschten Person" erklärt - ohne praktische Konsequenz. Am Donnerstag war bekanntgeworden, dass Bachmann das gegen ihn verhängte Urteil wegen Volksverhetzung akzeptiert. Ende November soll nur noch über das Strafmaß entschieden werden.