Rechtsextrem und bewaffnet

Erstveröffentlicht: 
21.10.2016

Der Tod eines SEK-Beamten in Bayern hat auch in Schleswig-Holstein die Diskussion um Waffenbesitz und Waffenscheine neu entfacht. Ein sogenannter Reichsbürger hatte einen Polizisten erschossen, als seine Wohnung gestürmt wurde. Die Polizisten wollten bei dem Rechtsextremen mehr als 30 Waffen beschlagnahmen, für die er vermutlich eine Waffenbesitzkarte besaß. Man hielt ihn allerdings für nicht mehr geeignet, Waffen zu führen. Auch in Schleswig-Holstein besitzen Rechtsextreme ganz legal Waffen.

 

Mehr als 50 Rechtsextreme mit waffenrechtlicher Erlaubnis

 

Laut Innenministerium gibt es in Schleswig-Holstein 51 Rechtsextreme, die eine Waffe besitzen oder führen dürfen. "Das ist sehr problematisch", sagt Manuela Söller-Winkler (SPD), Staatssekretärin im Innenministerium. "Wir müssen da genau hinschauen."

 

Waffengesetz regelt Zuverlässigkeit

 

Im §5 des Waffengesetzes ist klar geregelt, wer unzuverlässig und damit nicht geeignet ist, eine Waffe zu führen. Dort heißt es, dass Personen, die gegen "die Verfassungsmäßige Ordnung" und gegen "den Gedanken der Völkerverständigung" sind, in der Regel keine waffenrechtliche Genehmigung haben dürfen. Also eigentlich auch keine Personen über die bekannt ist, dass sie rechtsextreme Tendenzen haben. Denn die lehnen, per Definition der Bundeszentrale für politische Bildung, die "freiheitlich demokratische Grundordnung" ab.

 

Anfrage beim Verfassungsschutz nicht verpflichtend

 

Wie die Zuverlässigkeit geprüft wird, das steht auch im Gesetz. Ein Auszug aus dem Bundeszentralregister muss der Waffenbehörde vorgelegt, die Staatsanwaltschaft muss angefragt werden und auch die örtliche Polizeibehörde. Die Anfrage beim Verfassungsschutz ist aber derzeit noch nicht verpflichtend, und hier sieht Söller-Winkler das Problem. "Das ist eine Lücke, die wir kennen und schließen wollen. Die Anfrage muss zur Pflicht werden, dass Erkenntnisse dieser Art bei der Waffenbehörde landen."

 

Schleswig-Holstein unterstützt Gesetzesintiative

 

Das Bundesland Hessen hat im Juni eine Gesetzesinitiative im Bundesrat auf den Weg gebracht, die das Waffengesetz daraufhin ändern soll. Schleswig-Holstein will diese Initiative unterstützen. Bislang hat sich die Bundesregierung aber dazu nicht klar positioniert.

 

Auf Nachfrage teilte ein Sprecher des Innenministeriums mit, dass die Gesetzesinitiative "Anlass für die Bundesregierung" sei, sich "zu positionieren". Dies werde voraussichtlich noch in der ersten Novemberhälfte geschehen. Vielleicht ist es also bald verpflichtend, den Verfassungsschutz einzubinden, wenn es um die Genehmigung für einen Waffenschein geht.