Lörracher Amtsgericht: Annäherungsverbot für Neonazi Weigand bleibt

Erstveröffentlicht: 
20.10.2016

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Lörracher Amtsgericht gab es mit Andreas Weigand, einem der Köpfe der rechtsextremen Szene in der Stadt, keine Einigung. Das Annäherungsverbot bleibt weiterhin in Kraft.

 

Am Donnerstag hat die mündliche Verhandlung mit dem letzten Mitglied, der insgesamt achtköpfigen Gruppe von Rechtsextremen, gegen die das Lörracher Familiengericht im Juli ein Annäherungs- und Kontaktverbot erlassen hatte, um eine Friedlinger Familie vor dem Stalking der Gruppe zu schützen, stattgefunden.


Wie schon der NPD-Stadtrat Andreas Boltze und weitere Gruppenmitglieder hatte auch Andreas Weigand diese mündliche Verhandlung beantragt und war, nachdem der Termin im Vorfeld mehrfach verschoben worden war, erschienen, um sich zu rechtfertigen. Vor Richter Dr. Alexander Bartels haben sich die Beteiligten nicht geeinigt. Das Amtsgericht Lörrach wird daher in den nächsten Tagen mit schriftlichem Beschluss über die Gewaltschutzanordnung vom 5.7.2016 entscheiden. Bis dahin gelten die durch gerichtliches Annäherungsverbot festgelegten Schutzmaßnahmen unverändert fort.

Konkret sehen die Verfügungen vor, dass Weigand von der Wohnung der Familie weiterhin einen Abstand von mindestens 150 Meter halten muss. Diese Regelung gilt auch für ein Zusammentreffen an anderer Stelle, dann müssen sich die Betreffenden auf mindestens 150 Meter entfernen. Fernhalten müssen sie sich auch von den Schulen, die die beiden Kinder besuchen. Und schließlich ist ihnen auch jegliche Kontaktaufnahme untersagt, wobei das sowohl für Anrufe per Telefon oder mit anderen Medien wie auch für das Ansprechen gilt.


In den letzten Monaten waren bei mündlichen Verhandlungen mehrere der Verfügungen vom Gericht zurückgenommen worden – nachdem die entsprechenden Mitglieder erklärt hatten, dass sie freiwillig auf eine Annäherung und Belästigung der Familie verzichten würden. Andreas Weigand, der Gründer des Weiler Ortsvereins der Partei "Die Rechten", der zunächst auch zum Aufmarsch der Rechten zum "Tag der europäischen Völker" in Weil eben auf dem Hüninger Platz aufgerufen hatte, wo die betroffene Familie wohnt, ist offensichtlich auf solch eine Vereinbarung nicht eingegangen. Den Weg vor das Oberlandesgericht hatte zuvor auch schon NPD-Stadtrat Boltze angetreten, der ebenfalls keine freiwillige Vereinbarung einging.