Wegen der AfD-Liste - Juristen fordern: Sachsen muss Landtagswahl wiederholen

Erstveröffentlicht: 
15.10.2016

Muss Sachsen die Landtagswahl von 2014 wiederholen? Das fordern jetzt renommierte Staatsrechtler im Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Der Grund: Die AfD hat vor der Abstimmung einen unliebsamen Kandidaten von ihrer Liste verbannt.

 

Hamburg.  Sachsen muss nach Meinung renommierter Juristen die Landtagswahl von 2014 wiederholen. Der Grund: Die AfD hat vor der Abstimmung einen unliebsamen Kandidaten von ihrer Liste verbannt. „Der Landtag ist wegen der unzulässigen Streichung des AfD-Kandidaten nicht verfassungsgemäß zusammengesetzt“, sagt der Düsseldorfer Parteienrechtsexperte Martin Morlok im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. An Neuwahlen führe kein Weg vorbei.

 

So sieht es auch seine Kollegin Sophie Schönberger von der Universität Konstanz. „Der Landeswahlausschuss hätte die gesamte AfD-Liste zurückweisen müssen. Die Streichung eines gewählten Kandidaten durch den Vorstand aus politischen Gründen ist ein klarer Verstoß gegen das Gebot innerparteilicher Demokratie“, sagte sie dem Magazin.

 

Der AfD-Vorstand unter Leitung von Frauke Petry hatte aus politischen Gründen beschlossen, den auf einem Parteitag gewählten Arvid Samtleben von der Liste nehmen zu lassen. Der frühere Bautzener AfD-Kreischef, Arvid Samtleben, legte bei der Landeswahlleiterin Beschwerde ein, trotzdem wurde die veränderte AfD-Liste zugelassen. Wäre Samtleben nicht gestrichen worden, säße er heute im Landtag. Samtleben führt die Streichung von der AfD-Liste unter anderem darauf zurück, dass er der Partei im Gegenzug für den Listenplatz kein Darlehen gewährt habe. Die AfD-Spitze macht geltend, dass er kein Engagement mehr für die Partei gezeigt habe. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt in der Sache gegen AfD-Chefin Frauke Petry wegen des Verdachts auf Meineid und uneidliche Falschaussage. Sie soll vor dem Wahlprüfungsausschuss womöglich falsche Angaben gemacht haben.

 

Dass der sächsische Wahlprüfungsausschuss seit nunmehr zwei Jahren Samtlebens Beschwerde prüft, nannte der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee eine „typische Verzögerungsstrategie“: „Die Abgeordneten urteilen als Richter in eigener Sache, nämlich über ihren eigenen Verbleib im Parlament. Kein Wunder, dass niemand mögliche Rechtsverstöße ernsthaft klären will“, sagte Isensee, der auch Autor des mehrbändigen Standartwerkes „Handbuch des Staatsrechts“ ist.

 

Frauke Petrys Parteifreund Björn Höcke ermutigte die Parteichefin, das Thema rasch zu klären. „Ich denke, dass es sich allenfalls um einen Formfehler handelt, den Frauke Petry mit Leichtigkeit durch Vorlage der entsprechenden Beweise aus der Welt schaffen kann.“