Strafgericht BS: DNA-Spuren überführten linksextremen Chaoten

Erstveröffentlicht: 
06.09.2016

Im Mai 2010 zogen mehr als 20 Vermummte in einem Saubannerzug durch die Freie Strasse. Einer der Beteiligten wurde ermittelt und nun zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

 

Von Adrian Jäggi

 

Mit Sturmhauben, Schutzbrillen und Masken vermummt stürmten gut 20 linksradikale Demonstranten am Abend des 21. Mai 2010 die Freie Strasse und hinterliessen eine Spur der Verwüstung. Mit Gipserbeilen und Hämmern aller Art zertrümmerten sie Schaufensterscheiben, Eingangstüren, Bancomaten und parkierte Autos – dazu sprayten sie antikapitalistische Parolen und Symbole an Fenster und Fassaden. Der Sachschaden betrug über 270 000 Franken.

 

Einem heute 28-jährigen Zürcher wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, auch am Saubannerzug beteiligt gewesen zu sein. Das Besondere: Erst im Jahr 2014 wurde er anhand seiner DNA identifiziert. Zwar hatte man bereits im Jahr 2010 nach der Demo an einer Schutzbrille, Arbeitshandschuhen und einem T-Shirt DNA-Spuren des Angeklagten sichergestellt, diese aber vorerst nicht zuordnen können.

 

Ein Überzeugungstäter

 

Vor Gericht blieb am Dienstag unklar, wieso ein bereits vorhandener Eintrag des Angeklagten in der DNA-Datenbank im Jahr 2010 gelöscht worden war. Er war nämlich nur vier Monate vor dem Saubannerzug in Basel bereits in Zürich nach einem Farbanschlag gegen das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) dank einem DNA-Abgleich überführt und verurteilt worden.

 

Aufgrund dieses unerklärlichen Fehlers dauerte es so lange bis dem Mann endlich der Prozess gemacht wurde. Die Staatsanwältin bezeichnete den Mann als «politisch motivierten Überzeugungstäter». Er war auch beim jüngsten Saubannerzug von Ende Juni 2016 in Basel aktiv und sass deswegen zwei Monate in Untersuchungshaft. Zuvor soll er an einer linksautonomen Kundgebung in Luzern Container in Brand gesetzt haben und sich im September 2013 in Zürich bei einer Kundgebung von Abtreibungsgegnern einen Polizisten in Zivil angegriffen haben.

 

Angeklagter schweigt

 

Der Angeklagte machte vor dem Dreiergericht um Präsidentin Dorrit Schleiminger konsequent von seinem Recht auf Schweigen gebrauch. «Dazu mache ich keine Angaben» war das einzige, was er während der Verhandlung schon fast mantrahaft von sich gab. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass man aus der Aussageverweigerung keine falschen Schlüsse ziehen dürfe.

 

In seinem Plädoyer konterte der Verteidiger mehrmals die Ausführungen der Staatsanwältin und sagte, «sie müssen ihre Vermutungen auch beweisen können.» Zentraler Punkt waren die DNA-Spuren, die laut Beate Balitzki vom Basler Institut für Rechtsmedizin als «Mischprofile» sichergestellt wurden. Im Fall des in der Freien Strasse sichergestellten Handschuhes heisst das etwa, dass neben DNA-Spuren des Angeklagten noch weitere Spuren von mindestens einer Person im Objekt gefunden wurden. Für die Experten ist jedoch nicht nachweisbar, wann der Kontakt mit dem Handschuh stattgefunden hat und in welchem Zusammenhang.

 

Freispruch gefordert

 

Für den Verteidiger reichte darum die Beweiskette der Staatsanwaltschaft nicht aus – er forderte einen Freispruch in allen Punkten. Die Staatsanwältin hingegen forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten.

 

Das Gericht verurteilte den Angeklagten am Ende zu 18 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt. «Sie werden stark belastet durch das DNA-Gutachten», so die Richterin. Zudem wertete das Gericht das Aussageverhalten des Angeklagten als Indiz, bei der Aktion dabeigewesen zu sein. «Ihr Motiv war Zerstörungswut», so die Richterin. Zudem stellte sie dem Verurteilten keine günstige Prognose.