Sachsen richtet Ausreisegewahrsam in Dresden ein

Erstveröffentlicht: 
27.07.2016

Immer wieder würden sich Ausreisepflichtige ihrer Abschiebung durch Untertauchen entziehen, sagt Innenminister Ulbig. Um das zu verhindern, sollen abgelehnte Asylbewerber in Ausreisegewahrsam genommen werden. Wo, steht nun fest.

 

Dresden. Die von Innenminister Markus Ulbig (CDU) angekündigte Einrichtung eines Ausreisegewahrsams in Sachsen soll in Dresden entstehen. Die Voraussetzungen dafür würden bereits auf dem Areal des früheren Technischen Rathauses im Stadtteil Friedrichstadt geschaffen, teilte das Ministerium am Mittwoch in Dresden mit. Auf dem Gelände besteht schon seit Herbst vergangenen Jahres eine Erstaufnahmeeinrichtung. Wann der Abschiebegewahrsam in Betrieb gehen soll, steht noch nicht fest. Es dürfte sich aber eher um Monate als um Wochen handeln.

 

In dem Gewahrsam sollen künftig bis zu 30 abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber bis zu vier Tage festgehalten werden können. Die Einrichtung soll als Übergangslösung bis zur Fertigstellung einer ebenfalls geplanten Abschiebehafteinrichtung dienen.

 

„Sachsen braucht dringend einen solchen Gewahrsam, um die Ausreisepflicht konsequent zu vollstrecken“, erklärte Ulbig. „Wir haben zunehmend Probleme damit, dass Ausreisepflichtige untertauchen oder Familien nicht gemeinsam angetroffen werden.“ Der Gewahrsam, der richterlich angeordnet werden müsse, solle die Durchführung einer Abschiebung sichern.

 

Während die generelle Möglichkeit des Ausreisegewahrsams im Aufenthaltsgesetz geregelt ist, müssen Einzelheiten - wie genau er umgesetzt werden kann - in einem sächsischen Vollzugsgesetz festgeschrieben werden. Ein Entwurf dazu befindet sich laut Innenministerium in der Anhörung. Letztlich muss dann aber noch der Landtag entscheiden.

 

Langfristig baut Ulbig auf den Bau eines Abschiebegefängnisses, in dem abgelehnte Asylbewerber, die sich der Abschiebung entziehen wollen, bis zu sechs Monate inhaftiert werden können. Über den Standort ist noch nicht entscheiden. Im Gespräch ist aber ein Gelände in der Fabricestraße in Dresden, ganz in der Nähe der Justizvollzugsanstalt.

 

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dürfen Abschiebehäftlinge nicht zusammen mit Strafgefangenen untergebracht werden. Deshalb ist ein Neubau nötig.

 

Nach Angaben des Innenministeriums gab es im ersten Halbjahr dieses Jahres 2245 Fälle, in denen abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber zwangsweise abgeschoben wurden. Die Zahlen der Bundespolizei weichen davon stark ab: Demnach gab es im ersten Halbjahr 2016 nur 1265 Abschiebungen. Die Differenz erklärten die Behörden mit unterschiedlichen Zählweisen. Sachsen rechne sich die Zahlen nicht schön, betonte Minister Ulbig.