Handgranatenwurf auf Flüchtlingsheim: 6 Männer angeklagt

Erstveröffentlicht: 
21.07.2016

Nach der Handgranaten-Attacke auf eine Flüchtlingsunterkunft in Villingen im Januar hat die Staatsanwaltschaft Konstanz jetzt Anklage gegen sechs Männer erhoben. Ihnen wird unter anderem versuchter Mord vorgeworfen.

 

Nachdem Ende Januar damals noch Unbekannte eine Handgranate auf das Gelände einer Flüchtlingsunterkunft in Villingen geworfen haben, hat die Staatsanwaltschaft Konstanz nun Anklage gegen sechs Männer erhoben. Das schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung vom Donnerstag. Zur Explosion der Granate kam es in der Tatnacht nicht. Grund für den Anschlag war wohl ein Streit zwischen Sicherheitsunternehmen und kein fremdenfeindlicher Hintergrund. Die Staatsanwaltschaft klagt die Männer an wegen versuchten Mordes, versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

 

Drei in Rottweil ansässigen Angeklagten im Alter von 24, 23 und 23 Jahren wird zur Last gelegt, in der Nacht vom 28. auf den 29. Januar in Villingen eine scharfe Handgranate auf einen mit drei Wachleuten besetzten Container auf dem Gelände einer Flüchtlingsunterkunft geworfen zu haben. Dass die Handgranate explodieren und die Wachleute unter Umständen tödlich verletzen könnte, sollen die Männer in Kauf genommen haben.

 

Zur Tat angestiftet


Einem 27 Jahre alten Angeklagten aus Villingen-Schwenningen und einem 38 Jahre alten Angeklagten aus Waldshut-Tiengen, die zusammen ein Sicherheitsunternehmen betrieben haben, wird derweil vorgeworfen, die drei Angeklagten aus Rottweil zu ihrer Tat angestiftet zu haben. Damit hätten sie Druck auf das rivalisierende Sicherheitsunternehmen ausüben wollen, das für die Bewachung der Flüchtlingsunterkunft zuständig war, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft.

 

Dem sechsten und 25 Jahre alten Angeklagten aus Zimmern wirft die Staatsanwaltschaft vor, zusammen mit zwei der Rottweiler Angeklagten bereits in der Nacht vom 27. auf den 28. Januar zu der Flüchtlingsunterkunft gefahren zu sein, um eine Handgranate zu werfen. Das sei laut Staatsanwaltschaft allerdings nicht geschehen, weil die Männer befürchteten, von einem Zeugen gesehen worden zu sein.

 

Drei der sechs Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund könne nach den Ermittlungen weiterhin ausgeschlossen werden.