Mehr als drei Jahre Haft für Anschlag auf Altenburger Asyl-Unterkunft

Erstveröffentlicht: 
20.06.2016

Für den Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Altenburg ist ein 29-jähriger Mann zu dreieinviertel Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Gera erklärte ihn in seinem Urteil am Montag unter anderem der fahrlässigen Brandstiftung für schuldig.

 

Gera/Altenburg. Am Ende lagen die Nerven blank. Lautstark und wild gestikulierend machten Christian B. und sein Anhang deutlich, was sie von dem Urteil hielten. Wüste Beschimpfungen aus dem Bereich der Fäkalsprache richtete vor allem die Freundin des 29-Jährigen an Richter Uwe Tonndorf. Das wiederum lag am Montagnachmittag daran, dass der Vorsitzende der 1. Strafkammer des Landgerichts Gera den Bornaer wegen fahrlässiger Brandstiftung in einer Altenburger Asylunterkunft, wegen fahrlässiger Körperverletzung, Sachbeschädigung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu drei Jahren und drei Monaten Haft plus Entziehungskur verurteilte. In diesem Punkt wurde der Mitangeklagte Martin M. (31) freigesprochen, muss wegen der Nazi-Parolen aber eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen á zehn Euro zahlen.

 

Nach der umfangreichen viertägigen Beweisaufnahme mit etlichen Zeugen und Sachverständigen sah es die Kammer als erwiesen an, dass B. am Morgen des 7. Dezember 2015 nach einem über 24-stündigen Trinkgelage in einem von 67 Asylbewerbern bewohnten Haus in der Siegfried-Flack-Straße zwei Kinderwagen angezündet hatte. „Entweder, um das Haus anzuzünden oder zumindest, um die Bewohner in Angst und Schrecken zu versetzen“, sagte Tonndorf zur Urteilsbegründung. Geschehen sei das aus ausländerfeindlichem Motiv, weil er zuvor zusammen mit M. und einem weiteren Mann Nazi-Parolen schreiend durch die Skatstadt gelaufen sei. Auch der Fakt, dass sich beide auf einer Thügida-Demonstration kennengelernt haben und sein zum Teil einschlägiges Vorstrafenregister sprächen dafür.

 

Bei dem Brand wurden durch die enorme Rauchentwicklung mehrere Menschen verletzt. „Das Kleinkind wurde zum Glück nicht geschädigt“, erklärte der Richter die Verringerung der Körperverletzungen von neun auf acht. Aber mit 18 000 Euro sei hoher Sachschaden entstanden. Allerdings räumte Tonndorf auch ein, dass man nicht genau habe feststellen können, wann sich der 29-Jährige wo im Haus aufgehalten und was er da genau gemacht habe. Ausschlaggebend seien aber die übereinstimmenden Aussagen des Mitangeklagten und des Begleiters, wonach B. beim Rauskommen gesagt habe, dass es nicht richtig funktioniert habe. Zudem hatte der 31-jährige M. erklärt, seinen Kumpel beim Zündeln im Hausflur gesehen zu haben.

 

Mit demselben Argument des Nicht-Wissens hatte die Kammer den Altenburger M. allerdings vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. Auch er sei – wie der nicht angeklagte Begleiter aussagte – kurz in dem später brennenden Haus gewesen und sei – als man wieder von dannen zog – noch einmal zurück, um seinen Ohrschmuck zu suchen. Gelegenheit genug, um Feuer zu legen, meinte B.s Anwältin Kerstin Linnemann, die deshalb hinsichtlich die Brandstiftung auf Freispruch plädiert hatte.

 

Die Worte „lass’ den Scheiß und komm“, die M. nach eigener Aussage zu seinem Kumpel gesagt haben will, machte sein Anwalt Michael Rothe dann wiederum zum Beweis der beschwichtigenden Haltung seines Mandanten. Der Verteidiger hatte daher ebenfalls auf Freispruch im Hauptanklagepunkt plädiert. Staatsanwalt Andreas Petzel hingegen hielt für M. drei Jahre und zwei Monate Haft für angemessen, weil er als Ortskundiger „wegbestimmend“ war und „eine führende Rolle“ übernahm. Für B. hatte der Ankläger vier Jahre gefordert.

 

Dass es anders kam, war aber nicht der einzige Grund, warum Christian B. und Co. laut wurden. Vielmehr waren es die klaren Worte, mit denen Tonndorf begründete, warum der Bornaer weiter im Gefängnis bleibt: „In dem Zustand lassen wir Sie nicht raus, weil wir nicht ausschließen können, dass Sie weitere Straftaten begehen, wenn sie sich die Kante geben.“


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Von Thomas Haegeler


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