Anschlag auf Flüchtlingsheim in Crimmitschau: Haftstrafen für Täter

Erstveröffentlicht: 
31.05.2016

Im November 2015 hatten drei Männer mehrere Molotow-Cocktails gegen die Fassade einer Flüchtlingsunterkunft in Crimmitschau (Landkreis Zwickau) geworfen. Ein Gericht verurteilte sie nun zu mehrjährigen Haftstrafen.

 

Leipzig. Nach einem Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Crimmitschau (Landkreis Zwickau) müssen drei Männer für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Zwickau verurteilte den ältesten Täter am Dienstag zu fünf Jahren Haft wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung. Der 36-Jährige sei der Rädelsführer gewesen, hieß es. Er habe gleich zu Beginn des gemeinsamen Abends angekündigt, „das Ding wird heute Abend brennen.“ Ein 35-Jähriger soll viereinhalb Jahre ins Gefängnis, der jüngste Angeklagte (32) drei Jahre und neun Monate.

 

An der ausländerfeindlichen Gesinnung der Täter bestehen nach Ansicht des Gerichts keine Zweifel. Diese hätten sie mehrfach zum Ausdruck gebracht. „Man kam zusammen, um sich zu besaufen und ein Zeichen gegen Asylbewerber zu setzen“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

 

Die Männer hatten im November 2015 drei Molotow-Cocktails gegen die Fassade eines als Flüchtlingsunterkunft genutzten Wohnhauses geworfen. Zum Zeitpunkt des Anschlags schliefen 39 Asylbewerber in dem Gebäude, die Hälfte davon Kinder. Verletzt wurde niemand, weil die Brandsätze von selbst erloschen oder ihr Ziel verfehlten.

 

Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten zum Teil deutlich mildere Strafen gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.