Ermittlungen wegen Meineid-Verdachts gegen AfD-Chefin Petry

Erstveröffentlicht: 
25.05.2016

Die Staatsanwaltschaft Dresden nimmt nun doch Ermittlungen wegen des Verdachts auf Meineid und uneidliche Falschaussage gegen AfD-Chefin Frauke Petry auf. Gegen Petry liegen zwei Anzeigen vor.

 

Dresden. Da Petry auch Abgeordnete des Sächsischen Landtags ist, sei das Parlamentspräsidium entsprechend informiert worden, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase in Dresden. Zuvor hatte die "Morgenpost" darüber berichtet.

 

Die 40 Jahre alte Landes- und Bundesvorsitzende der AfD wird beschuldigt, Ende vergangenen Jahres vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtags falsche Angaben gemacht zu haben. Dabei ging es unter anderem um Darlehen, die die rechtspopulistische Partei von ihren Mitgliedern zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes eingefordert haben soll.

 

Anfang Mai hatte die Staatsanwaltschaft sich nach einer Prüfung noch gegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entschieden. Ihre Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss "keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle" im Sinne des Strafgesetzbuches sei, war jedoch einen Tag später von der Generalstaatsanwaltschaft kassiert und die Einstellungsverfügung aufgehoben worden.