Richter bei der AfD - Weiter Streit um Verbot von Kailitz-Äußerung zur NPD

Erstveröffentlicht: 
19.05.2016

Ein Verbot von Äußerungen eines Politologen zur rechtsradikalen NPD beschäftigt weiter die Justiz. Über den Widerspruch des Wissenschaftlers Steffen Kailitz gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Dresden werde am 10. Juni verhandelt.

 

Dresden. Ein Verbot von Äußerungen eines Politologen zur rechtsradikalen NPD beschäftigt weiter die Justiz. Über den Widerspruch des Wissenschaftlers Steffen Kailitz vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Dresden werde am 10. Juni verhandelt, sagte Gerichtssprecher Ralf Högner am Donnerstag in Dresden.

 

Kailitz hatte laut Gericht in einem Beitrag für „Zeit Online“ geschrieben, die NPD „plane rassistisch motivierte Staatsverbrechen und wolle acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter mehrere Millionen deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund“. Diese Behauptung war ihm vom Richter am Landgericht, Jens Maier, auf Antrag der NPD in der vergangenen Woche unter Strafandrohung verboten worden.

 

Für Kritik sorgte nicht nur, dass Maier Mitglied der rechtspopulistischen AfD ist, sondern auch der Umstand, dass der Richter die einstweilige Verfügung ohne Anhörung des Beklagten erließ. Kailitz hatte als Experte ähnliche Äußerungen auch schon im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgetragen.