Angebliches ETA-Mitglied in Zürich verhaftet

Nekane Askatu - Freiheit für Nekane eine der fast täglichen Demonstrationen in ihrem Heimatdorf Asteasu

Wie Tomas Elgorriaga ist auch Nekane Txapartegi ein Folteropfer. Sie wurde nach neun Jahren auf der Flucht in Zürich verhaftet. Erst fünf Jahre nach der Flucht, ein Jahr nachdem die ETA ihren Kampf definitiv eingestellt hatte, wurde sie von Spanien plötzlich zu einer meistgesuchten „ETA-Terroristen gemacht. Verurteilt wurde die Journalistin in Spanien für ihre offene Aktivitäten in Xaki.

 

Es war eine Meldung, die in der Schweiz niedrig gehängt wurde, als Nekane Txapartegi vergangenen Mittwoch in Zürich verhaftet wurde. Anders als im Fall des Basken Tomas Elgorriaga, der zunächst als ETA-Führungsmitglied gehandelt wurde, hat sogar das Sensationsblatt Blick nur von einer „Terroristen-Helferin“ gesprochen, die von Spanien wegen „Mitgliedschaft bei der baskischen Untergrundorganisation ETA“ gesucht worden sei. Sie soll mit falschen Papieren unter dem Namen „Illargi“ in der Schweiz gelebt haben, wird berichtet.

 

Der Vorgang ist einigermaßen sonderbar. Nekane Txapartegi hatte sich bereits 2007 aus dem spanischen Baskenland abgesetzt hat, nachdem auch sie in dem politischen Massenverfahren gegen Mitglieder der linken Unabhängigkeitsbewegung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden war. In dem Verfahren wurden im Dezember 2007 vom Nationalen Gerichtshof 46 Basken für ihre offene Tätigkeit in der linken Unabhängigkeitsbewegung zu hohen Haftstrafe verurteilt. Der Oberste Gerichtshof sprach 2009 neun der Beschuldigten frei und senkte die Strafen für die restlichen 37 ab.

 

Das Urteil basierte im Wesentlichen darauf, dass die Angeschuldigten für das gleiche Ziel wie die ETA eintraten, also für ein unabhängiges, vereintes und sozialistisches Baskenland. Unter den Verurteilten waren auch Journalisten die Führungsmitglieder der Tageszeitung Egin. Sie wurden praktisch für ein Interview mit der ETA verurteilt. Im Urteil wurde nahegelegt, ohne Beweise zu erbringen, dass sie dabei Befehle von der Organisation erhalten hätten. Die Zeitung war illegal 1998 geschlossen worden, wie zehn Jahre später der Oberste Gerichtshof festgestellt hat. Denn es hatte sich nicht beweisen lassen, dass die Zeitung im Dienst der ETA stand.

 

Gegen Txapartegi, die auch als Journalistin vor ihre Flucht bei den Zeitschriften Ardi Beltza und Kale Gorria tätig war, wurde ein internationaler Haftbefehl von Spanien erst fast fünf Jahre nach ihrer Flucht ausgestellt. Das geschah, als Spanien aus ihr 2012 plötzlich eine der "meistgesuchten ETA-Terroristen“ machte.  Das ist schon deshalb absurd, da die ETA nach einer längeren Waffenruhe ein Jahr zuvor ihren bewaffneten Kampf „definitiv“ eingestellt hatte.  Dass Txapartegi an bewaffneten Aktionen der ETA beteiligt war, wurde ohnehin nie behauptet.

 

Der ehemaligen Stadträtin aus Asteasu im baskischen Hochland wurde nur vorgeworfen, in der legalen Organisation Xaki aktiv gewesen zu sein. Was für das spanische Innenministerium als „Außenministerium der ETA“ bezeichnet wurde, war eine Gruppe, die international eine Diskussion über den Konflikt und seine Lösung fördern wollte. Und die Richter der vierten Kammer am Nationalen Gerichtshof ließen die Xaki-Beschuldigten auch bald wieder frei. Foltergeständnisse reichten den Richtern nicht. „Es ist klar dass Xaki keinen illegalen Handlungen nachgeht, sie arbeitet öffentlich und wurde rechtmäßig gegründet“, begründeten sie ihre Entscheidung.

 

„Ins Ausland Deportierten Rechtshilfe oder sanitäre Hilfe zu leisten, versuchen zu verhindern, dass Auslieferungen durchgeführt werden, das spanische Justizsystem zu kritisieren oder international für das Recht auf Selbstbestimmung zu werben oder auch innerhalb und außerhalb Spaniens die »Demokratische Alternative für das Baskenland« zu verbreiten sind keine strafbaren Handlungen“. Die bloße Bekanntschaft, professionelle Treffen (zum Beispiel mit Journalisten) der Besuch eines Geflohenen und ihn mit Essen zu versorgen, seinen eben keine Unterstützungshandlungen

 

Die Anklage „krankt an einem Fehlen von Konkretisierung, nicht einmal das vermeintliche Ziel der Anklage  ist benannt“ und „es gibt nicht einmal Indizien...“ für die Vorwürfe. Das alles änderte aber nichts daran, dass auch Xaki verboten und auf die EU-Liste terroristischer Organisationen gesetzt wurde. Die unbequeme Kammer, die rein auf Basis von Fakten und rechtsstaatlichen Prinzipien agierte, war der Regierung natürlich ein Dorn im Auge und sie wurde unter fadenscheinigen Begründungen abserviert. Schließlich strickte man mit Hilfe ihres damaligen Ermittlungsrichters Baltasar Garzón an der These, dass alle Organisationen der linken Unabhängigkeitsbewegung zur ETA gehören.

 

Doch vor ihrer Freilassung durch die vierte Kammer wurden Nekane Txapartegi und andere Mitglieder von Xaki 1999 verhaftet und bestialisch gefoltert, wie die nun in Zürich verhaftete 43-jährige im Interview erklärte. Ihr Fall wurde einst im entsprechenden Jahresbericht von Amnesty International aufgegriffen. Sie musste in den Tagen der berüchtigten Kontaktsperre, in denen die Beschuldigten nach dem Anti-Terror-Gesetz keinen Kontakt zu ihrem Anwalt, Familie oder einem Arzt ihres Vertrauens haben, mehrere Versionen auswendig lernen. Denn angeblich sollte sie, so lautete die erste Anschuldigung, Verbindungsfrau zur ETA-Führung gewesen sein.

 

Im Interview (es ist in voller Länge abrufbar) erklärt sie ausführlich, durch welche Hölle sie nach ihrer Verhaftung gehen musste. „Wir waren kaum aus dem Dorf hinaus gefahren, da stülpten sie mir eine Plastiktüte über den Kopf. Es war eine von den dickwandigen Mülltüten. Die Folter besteht darin, dass du nahe an den Erstickungstod gebracht wirst. Die ziehen dir die Tüte am Hals zusammen und lassen dich nicht atmen. Manchmal fällst du dabei in Ohnmacht. Dann lässt man dich wieder etwas Luft schnappen, um dich danach wieder zu strangulieren.“

 

Dazu kommen Schläge auf den Kopf, doch selbst dabei ließen es die Folterer nicht bewenden, auch eine Scheinhinrichtung wurde durchgeführt. „Sie fahren dich in einen Wald, halten an und führen dich hinein. Sie fesseln dich an Armen und Beinen und stecken dir die Pistole in den Mund. Wenn wir dich hier erschießen, wer erfährt schon davon, haben sie mir gesagt. Die Fahrt nach Madrid, die normalerweise vier bis fünf Stunden dauert, verlängerte sich so auf sieben Stunden. Es waren vier Guardia Civiles mit mir im Auto, zwei vorne und zwei hinten, die mich während der Fahrt dauernd auf den Kopf schlugen und mich strangulierten. Sie wollten, dass ich mich selbst beschuldige. Natürlich wollten sie auch, dass ich andere Namen nenne.“

 

Danach gehen die Misshandlungen in Madrid weiter, doch dort kamen auch noch sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung hinzu. „Sie bringen mich in einen Raum und es geht weiter mit der Tüte, Schlägen und sexuellem Missbrauch. Sie wollen, dass du dich ausziehst, oder sie reißen dir die Kleider vom Leib, betatschen dich überall und stecken dir alles Mögliche überall rein.” Weitere Details der sexuellen Folter wollte sie damals nicht beschreiben. Sie fügt aber an, dass es Frauen ganz besonders hart trifft, wenngleich auch Männer immer wieder anzeigen, mit Schlagstöcken oder Pistolenläufen vergewaltigt worden zu sein.

 

Wie im Fall Tomas Elgorriaga, der ebenfalls nach einer ersten Verhaftung und schwerer Folter die Flucht ergriffen hatte, ist auch im Fall Txapartegi zu vermuten, dass lediglich ein Folteropfer vor einer neuen Inhaftierung dafür gesorgt hat, nicht erneut in die Hände ihrer Peiniger zu fallen. In Spanien hatte Txapartegi zunächst versucht alles zu tun, um die Folterer zur Anklage zur bringen. Doch das ist in diesem Land praktisch unmöglich. Deshalb wird Spanien auch immer wieder, wie im Fall des Journalisten Martxelo Otamendi, vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt, da gegen Folter nichts zu unternehmen wird und Folterer nicht angeklagt werden.

 

Dass Txapartegi in Zürich mit ihrer achtjährigen Tochter verhaftet wurde, die offenbar erst nach ihrer Flucht vor neun Jahren geboren wurde, spricht ebenfalls kaum für eine Tätigkeit in einer ETA, die ihren Kampf ohnehin längst eingestellt hat. Und offenbar befand sie sich auch schon längere Zeit unter Kontrolle der Schweizer Behörden. Die Schweizer verhafteten Txapartegi erst, nachdem Spanien offiziell einen Auslieferungsantrag gestellt hat. Doch auch danach ließ man sich noch fast ein Jahr Zeit, denn der wurde schon 27. Mai 2015 gestellt.

 

Wie aus dem Umfeld der Familie zu erfahren war, geht es der kleinen Tochter den Umständen entsprechend gut. Familienmitglieder, die eilig nach Zürich gereist waren, konnten sich mit ihr treffen. Eine Zusammenkunft mit Nekane Txapartegi wurde aber nicht erlaubt. Sie hatte bisher auch noch keinen Kontakt zu ihrem Schweizer Anwalt gehabt, weshalb unbekannt ist, wie es ihr geht. Bisher war nur zu erfahren, dass sie sich einer Auslieferung nach Spanien widersetzt. Ein erster Anwaltsbesuch soll am Dienstag stattfinden und erst danach sind nähere Umstände zu erfahren.

 

Was Auslieferungen aus der Schweiz nach Spanien angeht, kann man auf den Fall von Gaby Kanze verwiesen werden. Die Deutsche war im März 2002 beim Grenzübertritt in die Schweiz verhaftet worden, weil Spanien einen internationalen Haftbefehl wegen Unterstützung der ETA ausgestellt hatte. Sie wurde 2003 dann nach Spanien ausgeliefert, obwohl Deutschland das Verfahren gegen sie längst eingestellt hatte und die Vorwürfe allein auf unter Folter gemachten Aussagen beruhten. Deshalb hatte UNO-Sonderberichterstatter der Anti-Folter Kommission hatte zwischenzeitlich einer Auslieferung widersprochen, dann aber auf Druck aus Spanien den Schutz aufgehoben. Und ähnlich wie im Fall von Tomas Elgorriaga, blieb auch im Verfahren gegen Kanze kaum etwas von den Vorwürfen übrig. Kanze wurde zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Sie kam sofort frei. Wie zufällig hatte sie mit der Zeit in der Auslieferungs- und Untersuchungshaft die Strafe abgesessen.

 

Und um noch das Ergebnis zu den Verfahren von Tomas Elgorriaga nachzutragen: Statt 17 Jahre Haft, zu denen er in Abwesenheit in diversen Verfahren in Frankreich verurteilt wurde, blieb noch eine angebliche Mitgliedschaft in der ETA in den Jahren 2000 und 2001. Dafür bekam er fünf Jahre, doch davon wurden drei auf Bewährung ausgesetzt. Damit wollte der Richter zur "Befriedung" beitragen, erklärte er ausdrücklich eine Position, die der Spaniens sicher nicht entspricht. Da auch die Staatsanwaltschaft kein Einspruch eingelegt hat, ist das Urteil rechtskräftig. Da er die restlichen zwei Jahre schon weitgehend abgesessen hat, dürfte Elgorriaga bald freikommen.

 

© Ralf Streck, den 12.04.2016