Sachsens NPD wirft Leipziger Stadtrat Enrico Böhm raus

Erstveröffentlicht: 
23.03.2016

Enrico Böhm ist aus der NPD ausgeschlossen worden. Das teilte die rechte Partei in einem Schreiben vom Mittwoch mit. Nach Aussage des neuen NPD-Landeschefs Jens Baur hätten auch Böhms Vorstrafen eine Rolle gespielt.

 

Leipzig. Die NPD Sachsen hat den Parteiausschluss des Leipziger Stadtrates und früheren Kreisvorsitzenden Enrico Böhm beschlossen. Das teilte die Partei in einem Schreiben vom Mittwoch mit. Dem 1982 geborenen Böhm wirft die NPD parteischädigendes Verhalten vor.

 

Anlass für das Ausschlussverfahren sei ein Beitrag auf der Facebook-Seite der Leipziger NPD gewesen, welcher offensichtlich von Böhm verfasst worden sei. „Bei den öffentlich gemachten Vorwürfen handelt es sich ganz offensichtlich um den Versuch einiger weniger Mitglieder, dem Landesverband als Ganzem aus persönlichen Gründen zu schaden“, so die rechte Partei in der Mitteilung.

 

In dem Facebook-Post stand der Landesparteitag der Nationaldemokraten am 19. März 2016 im Mittelpunkt. Die Delegierten des Kreisverbandes Leipzig waren nicht stimmberechtigt und nur als Gäste zugelassen. Die NPD erklärte, dass der Kreisverband Beitragsanteile nicht an Landes- und Bundesverband abgeführt hätte.

 

Böhm parteiintern schon länger in der Kritik


Der Konflikt zwischen Böhm und der Landes-NPD schwelt schon länger. Erst im Februar wurde der 33-Jährige vom Posten des Kreisvorsitzenden enthoben. „Herr Böhm war zudem aufgrund diverser Vorstrafen innerhalb des Landesverbandes nicht unumstritten“, sagte der amtierende NPD-Landeschef Jens Baur am Mittwoch. Enrico Böhm fiel wiederholt durch Gewaltdelikte auf. Erst im Dezember wurde er zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er 2014 einer Frau gegen den Brustkorb getreten und diese beleidigt hatte.

 

Gegen die NPD läuft derzeit ein Verbotsverfahren. Sollte die rechte Partei verboten werden, würde Böhm auch seinen Sitz im Leipziger Stadtrat verlieren. Denn ausschlaggebend ist die Mitgliedschaft in der Partei zum Zeitpunkt der Antragsstellung.