Erster Verhandlungstag im Prozess gegen zwei Tierbefreiungsaktivisten in Braunschweig

Zeichnung Richterin und die Zeugen Kontny und Keim

Bericht vom ersten Verhandlungstag am 16.03.2016 im Amtsgericht Braunschweig.

Zwei Aktivisten aus dem Umfeld der Kampagne gegen Tierfabriken stehen derzeit in Braunschweig vor Gericht. Andre und Phillipp sind der Sachbeschädigung und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Konkreter wird den Beiden vorgeworfen, in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2014 die Schaufenster von Geschäften, insbesondere die des Pelz- und Ledergeschäfts Michelen in der braunschweiger Innenstadt mit Brechstangen zertrümmert zu haben (Sachschaden wohl 15.000 Euro). Als sie während der Tat von zwei Wachmännern ergriffen wurden, hätten sie diese mit Pfefferspray und Brechstangen abgewehrt und ihnen Verletzungen zugefügt. Philipp soll sich zusätzlich an einem anderen Tag an einer Umsonstfahraktion in Zügen der Deutschen Bahn beteiligt haben (Mehr dazu im extra Abschnitt am Ende des Berichts)

 

Michelen

Am 16.03.2016 begann nun der Prozess im Amtsgericht Braunschweig.
Die Vorwürfe der Anklage klingen teilweise martialisch. Umso erfreulicher ist es, dass sich mehr als ein dutzend Menschen zum ersten Verhandlungstag einfanden, um Andre und Phillipp während der Verhandlung als auch durch Protestkundgebungen gegen Tierausbeutung und Repression im vor- und nachhinein solidarisch beizustehen. Dem repressiven Einschüchterungsversuch von Staatsanwaltschaft und Polizei konnte somit ein Zeichen des widerständigen Zusammenhalts entgegengesetzt werden.
Der erste Verhandlungstag begann nun mit der obligatorischen Befragung der beiden Angeklagten, die sich jedoch nicht zu den Vorwürfen äußern wollten. So verlagerte sich die Aufmerksamkeit auf die Zeugen Keim und Kontny, die zum Tatzeitpunkt beim Wachschutz der nahe gelegenen Eislaufbahn angestellt waren und eingriffen. Wichtigstes Ergebnis der vorläufigen Beweisaufnahme durch die Zeugen: Der dramatische Gewaltvorwurf konnte recht eindeutig relativiert werden. Gravierende oder gar bleibende Schäden haben beide Zeugen nach eigenem Bekunden nicht davongetragen. Die durch angebliche Schläge verursachte Augenhöhlenverletzung des Zeugen Keim entpuppte sich nach eigener Aussage und einer ärztlichen Untersuchung lediglich als leichter Kratzer. Die vermeintliche Augenreizung des Zeugen Kontny durch den Einsatz von Pfefferspray blieb wiederum nur vorübergehend. Stattdessen seien beide unmittelbar nach der Aktion sogar schon wieder zu Späßen aufgelegt gewesen. Eine Krankschreibung sei ebenfalls nicht nötig gewesen.
Sogar die Braunschweiger Zeitung, die in der Vergangenheit mit dem unhinterfragten Abschreiben von Polizeipressemitteilungen und Werbung für Michelen glänzte, zweifelt mittlerweile scheinbar am Vorwurf der Brechstangenschläge. So mutmaßt sie im Artikel „Anschlag auf Pelzladen – Angeklagte schweigen vor Gericht“ vom 17ten März 2016 unter anderem: „Klar ist inzwischen: Die vermeintliche schwere Augenverletzung des Wachmannes erwies sich in der Klinik als kleinerer, wenn auch stark blutender Kratzer, verursacht durch einen Kontakt mit einer Brechstange. Schlugen die Täter wirklich, wie behauptet, auf die Wachleute ein? Auch hier gibt es nun Zweifel. Die beiden Angeklagten hätten lediglich mit ihren Brecheisen „kreisende Bewegungen“ ausgeführt und damit Schläge angedroht, hieß es.“ 

 

Grundsätzlich schürte die bisherige Beweisaufnahme viele Zweifel an den Vorwürfen in der Anklage, denn folgt man den Aussagen der Wachleute vor Gericht dann schildert sich die Situation bisher in etwa so:
Während Personen, an dessen Gesichter sie sich nicht mehr erinnern könnten, die Schaufenster des Geschäfts beschädigt haben sollen, tauchten die beiden Sicherheitsleute in dunkler Kleidung auf und gingen ohne weitere Ansage unmittelbar zum Angriff über. Der sofortige Fluchtversuch der beiden Tatverdächtigen konnte vereitelt werden, indem die Zeugen einen von ihnen in einer Art „Sandwich“-Manöver (einer packt von hinten zu, der andere wirft sich von vorne drauf) zu Boden rissen und fixierten. Der zunächst Entkommene kehrte daraufhin wieder um und soll die Wachleute aufgefordert haben „Den Kumpel freizulassen.“ Dabei soll die Person, nachdem ihrer Forderung nicht nachgekommen wurde, mit dem Brecheisen in der Hand gedroht haben, worauf Zeuge Kontny mit Tritten in die Luft reagiert haben soll. Ein Schlag sei jedoch, wenn überhaupt, laut Aussage des Zeugen Kontny, nur angetäuscht worden. Stattdessen habe der vermeintliche Angreifer den Zeugen Keim und Kontny mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, sodass Letzterer vorerst nichts mehr sehen konnte, was diesen jedoch nicht davon abhielt, die bereits fixierte Person unter sich mit verstärktem Körpereinsatz weiterhin am Boden im Schwitzkasten zu halten. Unterdessen ging nun der Zeuge Keim auf die noch agile Person zu, während sich diese eindeutig in der Rückwärtsbewegung befand. Eine eindeutige Schlagbewegung mit dem Brecheisen habe es nach Angaben von Keim auch hier nicht gegeben, lediglich eher verteidigend wirkende Schwingbewegungen aus einiger Entfernung, die wohl Abstand erzeugen sollten. Der Zeuge Keim wollte die Person jedoch unbedingt zu Boden bringen, da es sein Anspruch sei, „Straftäter“ der Polizei zu übergeben. Während sich Keim folglich weiterhin der Person näherte, soll ihn die Brechstange im Moment einer kurzen Ablenkung am Kopf getroffen haben. Kurz irritiert, gelang es dem Wachmann dennoch den vermeintlichen Schläger ohne größere Schwierigkeiten zu Boden zu bringen und ihn später im „Kreuzfesselgriff“ noch auf einem Polizeiauto abzulegen. Dass Keim´s Kampfbereitschaft stets ungebrochen blieb, lässt sich der Aussage des Zeugen Kontny entnehmen, der sich erinnerte, er habe Wachmann Keim im Anschluss an ein Geräusch, das Kontny für ein Schlaggeräusch hielt, sagen hören: „Jetzt kriegst’es richtig!“

 

Über das tatsächliche Verhältnis von Aggression und Verteidigung lässt sich also streiten. Welche Position Richterin und Staatsanwalt zu den Geschehnissen einnehmen, ist bislang nur schwer einzuschätzen – beide gaben sich weitestgehend moderat und offen. Es bleibt zu hoffen, dass sie die Widersprüchlichkeiten der Zeugen zur Kenntnis nahmen, deren Aussagen bei Polizei und vor Gericht stellenweise nicht zusammenpassten. So wusste der Zeuge Kontny am Verhandlungstag zu berichten, dass er einen dumpfen Schlag gehört habe, in etwa so laut, wie es halt „normal“ sei, wenn Brecheisen auf Knochen treffen. Bei der Polizei gab er jedoch an, er habe lediglich das Geräusch eines metallischen Gegenstands gehört, der zu Boden fällt. Der Zeuge Keim gab wiederum an, dass sein Kollege und er sich auf Distanz gehalten hätten, hätten sie gewusst, dass die Angeklagten Brechstangen und Pfefferspray mitführten. Nach eigenem Bekunden blieben sie jedoch bei ihrer Offensivtaktik, auch als ihnen dies offensichtlich bewusst war. Und das der angeblich gezielte Schlag mit einer Brechstange an den Kopf, der laut Anklage auch noch „massiv“ gewesen sein soll, lediglich einen kleinen Kratzer und Späße machende Wachmänner zurücklässt, ist als ein weiterer massiver Widerspruch zu verbuchen.
Inwiefern dann die Aggressionen der Zeugen gegenüber den Angeklagten bei der Urteilsfindung ins Gewicht fallen wird, bleibt selbstverständlich abzuwarten. Von besonderem Interesse dürften beim Thema Gewalt auch die Aussagen zweier Polizisten und des Staatsschützers Antl sein, die in den kommenden Verhandlungstagen zur Sprache kommen sollen. Wie Phillipp und Andre berichteten, wurden sie damals während der Festnahme und auf der Polizeiwache mehrfach schikaniert, getreten und geschlagen.

 

Umsonstfahraktion

Auch zwei DB-Angestellte wurden während des ersten Verhandlungstags vernommen. Es ging um Umsonstfahrten von München nach Nürnberg und zurück. Die beiden Zeugen Wegerle und Braun sollen in beiden Zügen als Fahrbegleitung eingesetzt gewesen sein. Und in beiden Zügen wollen sie laut ihrer Aussagen jeweils eine Personengruppe ohne gültigen Fahrschein kontrolliert haben. Diese Gruppe verteilte Flyer an andere Fahrgäste und die Leute trugen Schilder mit Aufschriften die vermittelten, dass sie ohne Fahrschein unterwegs sind. Nun muss mit Hilfe der Zeugenaussagen festgestellt werden, ob es sich bei diesem Sachverhalt überhaupt um ein „Erschleichen von Leistungen“ handelt. Infos zum Thema: http://www.projektwerkstatt.de/schwarzstrafen/schild.htm

 

Die Verhandlung wird am kommenden Mittwoch den 23.03.2016 um 11:00 im Amtsgericht Braunschweig fortgesetzt. Kommt vorbei und unterstützt die Angeklagten.

 

kampagne-gegen-tierfabriken.info