Reichsbürger muss ins Gefängnis

Erstveröffentlicht: 
15.03.2016

Dresden - Der „General“ muss in den Knast. Volker S. (45), mutmaßlicher Kopf des „Deutschen Polizeihilfswerkes“ (DPHW)m, wurde im Amtsgericht Meißen zu 27 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

 

Der Mann, der einst im Vorstand der echten Polizeigewerkschaft in Dresden saß, hatte heimlich das DPHW aufgezogen. Ein Trupp, dem vornehmlich Reichsdeutsche angehören, die mit eigenen Uniformen ihr eigenes Recht durchsetzen wollten.

 

So verhaftete diese Garde im November 2012 einen Gerichtsvollzieher, als der bei einem Gesinnungsgenossen etwa 60 Euro einstreichen wollte. Die Aktion wurde per Video zu „Schulungszwecken“ festgehalten. Erst als die echte Polizei anrückte, hörte der Spuk auf.

 

Volker S. hatte in Vernehmungen bei der Polizei von „einem Signal“ gesprochen, das mit der Aktion gesetzt werden sollte. Reichsdeutsche erkennen die Bundesrepublik nicht an, mithin auch nicht die Arbeit der Gerichtsvollzieher.

 

Tatsächlich durchlitt das Opfer Todesängste, war fast ein Jahr krank (Belastungsstörung). Andere Gerichtsvollzieher, die von der Aktion hörten oder das „Einsatzprotokoll“ vom DPHW zugeschickt bekamen, sagten aus Angst Termine ab.

 

Im Gericht schwieg Volker S. zu den Vorwürfen, folgte dem Prozess kaum, machte sich nur unentwegt Notizen. Die Verhandlung war übrigens schon im Dezember anberaumt.

 

Doch der „General“ war untergetaucht und nirgends gemeldet. Im Februar fahnden ihn Fahnder (nach einem Tipp von seiner Ex) in einem Presseverteil-Zentrum in der Nähe des Flughafens.

 

„Auf seinen Nachnamen reagierte er nicht“, so der Beamte, der den Gesuchten festnahm. „Er ließ sich mit „Mensch Volker“ anreden.“

 

Amtsrichter Andreas Poth (50) fand klare Worte für den Angeklagten: „Das war ein gezielter Angriff auf den Staat. Sie waren die treibende Kraft. Die Aktion war geplant. Das Argument, sie hätten mit ihren Leuten eine Rechtsfrage klären wollen, ist völliger Blödsinn.“