Strafverteidiger fordern Konsequenzen im Fall Seitz

Steht wegen extremistischer Äußerungen im Netz unter Beobachtung: der Freiburger Staatsanwalt und AfD-Landtagskandidat Thomas Seitz.
Erstveröffentlicht: 
10.03.2016

23 Freiburger Strafverteidiger fordern Konsequenzen in der Affäre um den Freiburger Staatsanwalt und AfD-Landtagskandidaten Thomas Seitz. Er steht unter Beobachtung des Justizministeriums.

 

Vor Freiburger Gerichten tätige Strafverteidiger fordern Konsequenzen in der Affäre um den wegen extremistischer Äußerungen umstrittenen Freiburger Staatsanwalt und AfD-Landtagskandidaten im Wahlkreis Lahr, Thomas Seitz. In einer Erklärung forderten sie am Mittwoch den Leitenden Oberstaatsanwalt dazu auf, Seitz "von denjenigen Verfahren zu entbinden, bei denen entsprechend seinen Äußerungen zu befürchten ist, dass er Verfahrensbeteiligten nicht unvoreingenommen gegenübertritt".

In dem Schreiben, das der Badischen Zeitung vorliegt, heißt es, dass Seitz die Gefahr der Vernichtung des deutschen Volkes beschwöre, den Islam verunglimpfe und Bundesregierung und Parlamentarier des Landesverrats bezichtige. Weiter schreiben die Unterzeichner: "Als Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger verteidigen wir tagtäglich Menschen mit Migrationshintergrund, islamischen Glaubens und Mitbürger, die gesellschaftspolitische Auffassungen vertreten, die zu derjenigen von Herrn Staatsanwalt Seitz in diametralem Gegensatz stehen." Insgesamt 23 Strafverteidiger haben sich demnach der Erklärung angeschlossen.

Der AfD-Kandidat steht seit Monaten unter Beobachtung


Derweil teilte das Justizministerium Baden-Württemberg mit, dass Seitz seit Herbst 2015 unter Beobachtung steht. "Damals ergaben sich erste Anzeichen im Verhalten und in den Verlautbarungen des Staatsanwalts, die den Leitenden Oberstaatsanwalt als unmittelbaren Dienstvorgesetzten zu einer dienstrechtlichen Beobachtung veranlassten", sagte ein Sprecher. Zu diesem Zeitpunkt sei auch das Ministerium erstmals über Seitz und seine Kandidatur für die AfD informiert worden.

In den vergangenen Wochen hätten sich durch die Presseanfrage der Badischen Zeitung und Informationen von Abgeordneten neue Hinweise auf eine mögliche Verletzung von Dienstpflichten ergeben. Die Staatsanwaltschaft Freiburg prüft seither, ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens erfüllt sind. Wann die Prüfung abgeschlossen sein wird, ist einem Sprecher zufolge derzeit noch nicht absehbar.