Trotz Warnungen von Verfassungsschützern: 400 Neonazis in Deutschland mit Waffenschein

Erstveröffentlicht: 
06.03.2016

In Deutschland sind nach einer ARD-Umfrage etwa 400 Neonazis ganz legal im Besitz von Schusswaffen. Dabei können die Landesbehörden den Waffenschein einziehen, wenn der Inhaber rechtsextremistische Bestrebungen unterstützt. Doch die Behörden sind seltsam inaktiv.

 

Von Thomas Reutter, SWR

 

Als ihn die Polizei festnahm, verfügte Thomas B. über eine Pistole, ein Sturmgewehr und 22 Kilo Chemikalien zum Bau einer großen Bombe. Es stellte sich heraus: Thomas B. fragte bei seinen Kameraden nach möglichen Anschlagszielen und kundschaftete das linke Kulturzentrum KTS in Freiburg aus. Was dann folgte, war ein langes, bemerkenswertes Gerichtsverfahren. 2012 bekam der Mann aus Weil am Rhein in Baden-Württemberg schließlich acht Monate auf Bewährung. Verurteilt wurde er nicht etwa wegen der Chemikalien - dafür waren dem Gericht die Anschlagspläne noch zu ungenau - sondern wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Das Sturmgewehr das Thomas B. besaß, war zwar defekt aber illegal. Seine Pistole dagegen durfte der NPD-Jugendfunktionär ganz legal behalten, denn Thomas B. war im Schützenverein.

 

Thomas B. wurde offenbar nicht gemeldet


Emily Haber ist als Staatssekretärin im Bundesinnenministerium direkt unter Thomas de Maizière verantwortlich für die Innere Sicherheit in Deutschland. Die Frage, warum Neonazis überhaupt Schusswaffen tragen dürfen, beantwortet sie so: "Deutschland hat eines der wirklich strengsten Waffengesetze der Welt. Wenn Verfassungsschutzämter einen erkannten Rechtsextremen wahrnehmen, der sozusagen Waffenbesitz beantragt, dann wird das sofort gemeldet werden."

 

Staatssekretärin Haber geht davon aus, dass eine solche Meldung bei der Waffenbehörde dazu führt, dass die Beamten dem Neonazi den Waffenschein verweigern oder entziehen. Doch Thomas B. wurde offenbar nicht gemeldet. Andere Neonazis dagegen wurden den zuständigen Waffenbehörden gemeldet, dürfen aber trotzdem ihre Schusswaffen behalten. Sicherheitsbehörden sehen darin ein großes Problem.

 

Eine Abfrage des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei den Ländern im Jahr 2014 ergab, dass etwa 400 Rechtsextremisten über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. Aktuellere Angaben liegen der Bundesregierung nach Auskunft des Bundesinnenministeriums derzeit nicht vor.

 

Waffenrechtlich zuverlässig


Mehrere Landesämter für Verfassungsschutz haben die zuständigen Waffenbehörden auf Rechtsextremisten mit Pistolen oder Gewehren hingewiesen. Dennoch müssen viele Neonazis ihre Schusswaffen nicht abgeben. Das zeigt eine Umfrage der ARD unter allen Innenministerien. Alleine das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat bis Ende 2015 in insgesamt 97 Fällen die zuständigen Waffenbehörden über rechtsextremistische Betätigungen von Personen aufgeklärt, die über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. 

 

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Die Landesbehörden können den Waffenschein einziehen, wenn die Besitzer "unzuverlässig" sind. Nach dem Waffengesetz gelten Personen regelmäßig als waffenrechtlich unzuverlässig, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren rechtsextremistische Bestrebungen aktiv unterstützt haben. Wie die Waffenbehörden auf die Hinweise vom Verfassungsschutz reagiert haben, ist im Bayerischen Staatsministerium des Inneren nicht bekannt.

 

Bundesweit sind der ARD-Umfrage zufolge nur Einzelfälle bekannt, in denen die Waffenbehörden Neonazis aufgrund von Hinweisen aus den Landesämtern für Verfassungsschutz als "waffenrechtlich unzuverlässig" einstuften. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns etwa antwortete auf die ARD-Umfrage: "Regelmäßig werden die vorliegenden Hinweise und Erkenntnisse sowohl vom Verfassungsschutz als auch von der Landespolizei an die zuständigen Behörden übermittelt. In Einzelfällen führte dies zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis. Statistische Auswertungen werden dazu jedoch nicht geführt."

 

In Sachsen beispielsweise prüften die Behörden im Jahr 2015 in 25 Fällen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Rechtsextremisten. Aber nur bei drei Personen wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen.

 

Auf die Umfrage reagierten die Landesinnenministerien sehr unterschiedlich: Während einzelne Bundesländer wie Bayern, Sachsen oder Niedersachsen detailliert Auskunft gaben, teilten andere mit, dass entsprechende Daten nicht veröffentlicht werden dürften (Baden-Württemberg) oder nicht zur Veröffentlichung vorgehalten werden (Brandenburg).

 

Über dieses Thema berichtet das Erste am Montag, 7. März, um 22:45 Uhr. Titel: "Terror von rechts - Die neue Bedrohung".