Datenspeicherungen versus Bürgerrechte - Das Beispiel Atomkraftgegner/innen

Vortrag und Diskussion mit Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß

Im Februar 2015 hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim mit seinem Urteil zu den langjährigen Datenspeicherungen eines Atomkraftgegners in Straftäterdateien des Landeskriminalamtes und der Polizeibehörden ein Grundsatzurteil gesprochen. Sämtliche verhandelte Datenspeicherungen wurden für rechtswidrig erklärt (Aktenzeichen 1S 554/13). Das Aktionsbündnis CASTOR Widerstand Neckarwestheim freut sich auf die Veranstaltung mit Rechtsanwalt Dr. Kauß, einem langjährigen Fachmann zum Thema Bürgerrechte und Datenspeicherungen. Mit ihm konnte das Mannheimer Urteil erreicht werden. Die bisherige Bewertungspraxis von angeblichen Straftatverdächtigungen durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und den darauf basierenden Datenspeicherungen in der Straftäterdatei AD-PMK - Arbeitsdatei politisch motivierte Kriminalität - wurde in Frage gestellt und korrigiert.

 

Die Polizeibehörden, Bundes- und Landeskriminalämter, Staatsschutz- und Verfassungsschutzbehörden speichern permanent Daten von Bürger/innen ab. Dabei genügen oft schon fadenscheinige Verdachtsmomente, um in Straftäterdateien gespeichert zu werden. Dort landen dann auch Vorgänge, bei denen Bürger/innen ihre Grundrechte wahrnehmen, wie etwa Anmeldungen von Versammlungen und Demonstrationen, die Teilnahme an selbigen ect. Dies geschieht unter dem Vorwand, einer notwendigen Vorbeugung von Straftaten zu dienen. Wenn Betroffene eine Datenauskunft verlangen, wird diese nur unzureichend gewährt oder gänzlich verweigert. So verhielt es sich auch im obigen Fall.

Rechtsanwalt Udo Kauß gibt in seinem Vortrag einen Überblick zur Praxis der Datenspeicherungen und der rechtlichen Grundlagen. Er erläutert auch, wie die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden sich aufgrund der Rechtslage einer effektiven Kontrolle entziehen (wollen).

 

 

Donnerstag, 04.02.2016, 19:30 Uhr

DemoZ Ludwigsburg, Wilhelmstr. 45/1, www.demoz-lb.de