Acht Jahre nach dem Disko-Krieg: Gericht stellt Verfahren zu Schauhaus-Angriff ein

Erstveröffentlicht: 
15.01.2016
Ermittlungen um tödliche Schüsse vom März 2008 in der Leipziger City laufen aber noch

VON SABINE KREUZ

 

Acht Jahre nach dem blutigen Disko-Krieg in Leipzig ist die juristische Aufarbeitung so gut wie gescheitert. Der Schütze, der am 8. März 2008 in der City einen 28-Jährigen getötet hat, ist noch immer unbekannt. Und auch das Verfahren um den Angriff auf die Disko Schauhaus wurde gestern eingestellt. Die sechs Angeklagten zahlen jeweils eine Geldbuße von 400 Euro an der Förderkreis der Uni-Kinderklinik. Bereits 2014 hatte ein Großverfahren um Körperverletzung mit Freisprüchen geendet.

 

An jenem 8. März, dem Höhepunkt des Disko-Krieges, hatten sich eine Migranten-Gruppe und Diskotheken-Türsteher eine Schlacht in der Leipziger Innenstadt geliefert. Konflikte zwischen den Beteiligten gab es aber bereits seit 2007. Offenbar ging es um die Vorherrschaft in diversen Clubs. Doch aufgeklärt wurden die Hintergründe nie – die Szene mauerte, Zeugen schwiegen aus Angst. So sprach auch das Landgericht Leipzig im Herbst 2014 sechs Türsteher aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Körperverletzung frei. Ihnen war zunächst angelastet worden, mehrere Ausländer, die Gäste der Disko Schauhaus waren, verprügelt und teils schwer verletzt zu haben. Aber: „Sämtliche Beteiligte konnten sich wenig bis gar nicht an die damaligen Ereignisse erinnern und hatten erkennbar auch kein Interesse an der Aufklärung“, erklärte Gerichtssprecher Hans Jagenlauf nach einer mehrtägigen Beweisaufnahme. Auch die Staatsanwaltschaft plädierte letztlich auf Freispruch. Wer den Ausländern die Abreibung verpasst hatte, blieb somit ungeklärt.

 

Die in jener Nacht der Gewalt vor acht Jahren betroffenen Migranten wiederum sannen auf Rache. „Sie versammelten sich, um sich gewaltsam Zutritt zu verschaffen und zu rächen“, sagte Staatsanwalt Ralph Hornig gestern am Amtsgericht. Als dies nicht gelungen sei, hätten mehrere Personen mit Steinen, Flaschen und diversen Gegenständen Scheiben des Schauhauses sowie einer benachbarten Bar eingeworfen. Der Sachschaden belief sich auf mindestens 5500 Euro. Die Anklage wegen Landfriedensbruchs in besonders schwerem Fall richtete sich gegen sechs gebürtige Iraker, Iraner und Aserbaidschaner im Alter von 29 bis 39 Jahren. Bereits 2010 wurde Anklage erhoben. Danach wanderten die Akten ans Amtsgericht. Das legte sie wegen einer Zuständigkeitsprüfung allerdings dem Landgericht vor – es schickte sie ein Jahr später wieder zurück. 2012 wurde das Verfahren schließlich eröffnet, gegen drei weitere Beschuldigte abgetrennt, danach lag es auf Eis. Mitte 2015 übernahm Amtsrichter Klaus Hüner die Alt-Akten, der Termine für Anfang 2016 ansetzte. „Die Angeklagten sind hinreichend verdächtig, die individuelle Schuld dürfte sich relativieren“, sagte er. Vor dem Hintergrund, dass die Vorfälle acht Jahre zurückliegen und einige Angeklagte verletzt wurden, stimmten alle Beteiligten der Einstellung des Verfahrens zu.

 

Die Staatsanwaltschaft hat die Hoffnung aber noch nicht aufgegeben, den Mord an dem 28-jährigen Russlanddeutschen vor dem Club Mia’s in der City aufzuklären. „Das Verfahren wurde nicht eingestellt, es wird noch ermittelt“, sagte gestern Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz. Nach der Randale am Schauhaus war es in jener Nacht noch zu massiven Gewalteskalationen im Zentrum gekommen.