Ermittlungen nach Überfall auf private Feier

Erstveröffentlicht: 
07.01.2016
Zeuge im Ballstädt-Prozess bestreitet Beteiligung

VON CHRISTIAN THIELE

 

Erfurt/Ballstädt. Im Prozess um den mutmaßlich rechtsextremen Überfall auf eine private Feier im thüringischen Ballstädt (Landkreis Gotha) hat einer der Angeklagten seine Beteiligung an der Schlägerei abgestritten. Er ließ gestern vor dem Landgericht Erfurt eine entsprechende Erklärung von seiner Anwältin vorlesen. Er sei zwar mit Bekannten dorthin gefahren, jedoch im Auto geblieben. Als seine Begleiter zurückkehrten, habe einer gerufen: „Fahr mal zu, ist besser, wenn wir hier wegkommen.“

 

Auf der Rückfahrt seien ihm Polizei und Rettungsdienst entgegengekommen. Aufgrund des Verhaltens seiner Bekannten habe er geschlussfolgert, dass etwas passiert sein müsse. Nach seiner Darstellung las er am nächsten Tag einen Artikel über eine Schlägerei in Ballstädt. In dem Moment habe er sich gedacht, dass die Sache ein Nachspiel habe. „Ich wollte mit der Sache nichts zu tun haben“, erklärte er über seine Anwältin. Rückfragen ließ er nicht zu.

 

In Ballstädt hatten im Februar 2014 laut Angaben von Zeugen 15 bis 20 mutmaßlich Rechtsextreme etwa 20 Frauen und Männer überfallen, die zu einer Kirmesfeier gekommen waren. Zehn Menschen wurden verletzt. Angeklagt sind14 Männer und eine Frau zwischen20 und 40 Jahren. Sie sollen der rechten Szene angehören.

 

Als Grund für die Fahrt nach Ballstädt nannte der Angeklagte eine eingeworfene Scheibe an einem von Anhängern der rechten Szene bewohnten Gebäude, dem sogenannten Gelben Haus. Seine Bekannten hätten nach Begutachten des Schadens erklärt, zu einer nahe gelegenen Veranstaltung gehen zu wollen, um sich dort zu erkundigen, wer für die Tat verantwortlich sein könnte, schilderte der junge Mann. Von den anderen Angeklagten äußerte sich zunächst niemand.

 

Am ersten Prozesstag im neuen Jahr wurde die Ehefrau eines Angeklagten als Zeugin geladen. Sie machte jedochvon ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Die Verteidiger fragten bei der Befragung eines Ermittlers des Landeskriminalamts (LKA) immer wieder zu den Umständen bei der Vernehmung nach der Tat. Außerdem wollten sie wissen, weshalb LKA-Sonderermittler eingesetzt wurden, die sich um die Aufklärung rechter Straftaten kümmern.

Zum Prozessauftakt Anfang Dezember letzten Jahres hatten Verteidiger Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Holger Pröbstel gestellt. Sie wurden abgewiesen.