Polizeieinsatz zu „Stuttgart 21“ rechtswidrig

Erstveröffentlicht: 
19.11.2015

Verwaltungsgericht verurteilt Schlagstock-Aktion von 2010

 

Stuttgart. Der harte Polizeieinsatz gegen „Stuttgart 21“-Demonstranten mit mehr als 100 Verletzten im September 2010 war rechtswidrig. Beim Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten habe es sich um eine vom Grundgesetz besonders geschützte Versammlung gehandelt, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart. Für ein Vorgehen der Polizei gegen Versammlungen gebe es hohe Hürden. Zwar dürften die Beamten einzelne Straftaten verfolgen, nicht aber – wie geschehen – die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray beenden.

 

Das Land werde die Entscheidung „natürlich akzeptieren“, ließ der heutige Innenminister Reinhold Gall (SPD) mitteilen. „Als Innenminister und oberster Dienstherr der Polizei Baden-Württemberg bedauere ich natürlich, dass durch unverhältnismäßiges Einschreiten der Polizei Menschen zu Schaden gekommen sind.“ Der Einsatz am 30. September 2010, später „Schwarzer Donnerstag“ genannt, lief noch unter der Regie der CDU/FDP-Regierung des damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU). Tausende Demonstranten waren damals in den Schlossgarten geströmt, um gegen das Milliarden-Bahnprojekt zum Bahnhofsumbau zu demonstrieren.