Brandanschlag auf Autos in Erfurt bleibt ungeklärt

Auf einem Stellplatz eines Erfurter Autohauses gingen am 23. September 2013 neue Einsatzfahrzeuge der Polizei in Flammen auf. Foto: Sascha Fromm
Erstveröffentlicht: 
24.09.2015

Erfurt. Vor zwei Jahren gingen 15 Polizei-Fahrzeuge in Flammen auf. Auch eine Belohnung von 20.000 Euro führte nicht zum Erfolg.

 

Erfurt. Vor zwei Jahren gingen Ende September 15 nagelneue Polizeifahrzeuge in Erfurt in Flammen auf. Die Ermittler vermuten einen Anschlag. Bis heute fehlt aber jede wirklich brauchbare Spur zu möglichen Tätern. Selbst eine Belohnung von 20.000 Euro für Hinweise auf die Brandstifter führte bislang nicht zum Erfolg.

Die Ermittlungen in dieser Sache wurden bereits Mitte März dieses Jahres eingestellt, bestätigte am Mittwoch eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Erfurt unserer Zeitung.

Über Monate fehlten der Polizei Einsatzfahrzeuge


Der damals angerichtete Schaden betrug rund eine dreiviertel Million Euro. Menschen waren nicht verletzt worden. Dafür fehlten der Polizei 2013 über Monate dringend benötigte Einsatzfahrzeuge zum Transport von Beamten.

Der betroffene Autohändler wurde von der Volkswagenversicherung entschädigt. Das Landeskriminalamt (LKA) hatte die Ermittlungen übernommen und gründete die Sonderkommission „T5“, benannt nach der Typenbezeichnung der abgefackelten Fahrzeuge.

Kein Bekennerschreiben zur Tat bekannt


Während der Ermittlungen befragte die Polizei mehr als 1500 Personen und wertete 1300 Spuren aus.

Die Sonderkommission verfolgte nach Informationen unserer Zeitung gegen mehrere Personen einen Anfangsverdacht, konnte diesen aber trotz der hohen Belohnung nicht erhärten.

Auch Auswertungen von Videoaufzeichnungen führten die Sonderkommission „T5“ dabei nicht weiter.

Das Landeskriminalamt gibt sich zu Motiven bedeckt


Von Anbeginn der Ermittlungen hielt sich das Landeskriminalamt zu möglichen Motiven des Anschlags bedeckt. Auch ist bis heute kein Bekennerschreiben zur Tat bekannt geworden.

Die Polizei fahndete auch mit Plakaten – beispielsweise auf Bahnhöfen – und dem ausgelobten Geldbetrag nach möglichen Tätern.

Ermittlungen können wieder aufgenommen werden


Dass die Akte zur betreffenden Brandstiftung geschlossen wurde, heißt aber nicht, dass die Ermittlungen nicht wieder aufgenommen werden können.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft verwies darauf, dass dies jederzeit bei einem entsprechenden Hinweis bis zur Verjährungsfrist geschehen könne.