Widersetzen: falls nötig zum Bundesverfassunsgericht

Harlingen Kessel

Liebe Leute! Es gab in Sachen Schmerzensgeld nach der Freiheitsentziehung von 2011 einen weiteren Termin beim Oberlandesgericht in Celle. Dort stand am 3.09. die Verhandlung von Karolin an.


Karolin wurde und wird von Ulrike Donat anwaltlich vertreten. Ihre Klage dient uns als Musterklage.

Die Verhandlung wurde eigentlich schon vor dem Sommer geführt. Ulrike stellte wegen einiger Bemerkungen des damaligen vorsitzenden Richters einen Befangenheitsantrag, dem stattgegeben wurde.

So kam es zu dem Termin am 3.09. in Celle.

Neben der Klägerin und Ulrike waren noch Leute aus Karolins damaliger Bezugsgruppe vor Ort. Und es hatten sich einige eingefunden, die einfach aus Interesse mit dabei sein wollten. Nicht zu vergessen drei Leute von Widersetzen. Das war für alle ein gutes Gefühl, wird den Richter nicht sonderlich beeindruckt haben, ist trotzdem ein gutes Bild.

Von der anderen Seite war die Lüneburger Polizeidirektion mit Anwältin vor Ort. (das Ganze ist ja eine Klage gegen das Land Niedersachsen)

Ulrike schilderte noch einmal, warum wir Schmerzensgeld erstreiten wollen. Das hat sie gut gemacht. Auch die andere Seite hatte Zeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen.

Es ist dabei schon merkwürdig, wie Dinge dargestellt werden von Leuten,  die gar nicht vor Ort waren bei der Ingewahrsamnahme. So geschehen dort von der Anwältin der Polizeidirektion. Da gab es aus unseren Reihen gleich Gemurre und darauf eine Verwarnung des Richters mit der Ankündigung, den Saal räumen zu lassen.

Der Richter vertrat dann  die Meinung, dass wir schon mit der Feststellung der Unrechtmäßgkeit des Kessels so etwas wie eine Genugtuung erhalten hätten. Aber er wird sich weiter damit befassen. Unter anderem wird er sich die Bedingungen im Kessel anschauen.

Einen Richterspruch  haben wir dann leider nicht mehr hören dürfen, der wird erst ab 23.09. verkündet. Das bedeutet, dass wir ihn schriftlich bekommen.

Falls es auch hier nicht zu unseren Gunsten entschieden werden sollte, werden wir die nächste Hürde in Angriff nehmen. Das wird Ulrike auch weiter mit Karolin betreiben. (Bundesverfassunsgericht)

Soweit eine kurze Einschätzung von unserer Seite.

Euch allen eine gute Zeit!

Birgit von Widersetzen

 

Die Ingewahrsamnahme von Demonstranten in einem „Polizeikessel“ beim Castor-Transport durchs Wendland im November 2011 war rechtswidrig.