[HH:129b] PKK-Prozess geht weiter

Weg mit dem PKK Verbot!

Mitte Mai hat vor dem Oberlandesgericht Hamburg der Prozess gegen Mehmet D., einen vermeintlichen Kader der Arbeiterpartei Kurdistans PKK, begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 46-jährigen Kurden aus Bakûr (Nordkurdistan – den kurdischen Provinzen der Türkei) die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gemäß § 129b StGB vor. Ihm werden jedoch keine konkreten Straftaten in der Bundesrepublik zur Last gelegt.


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Beim § 129b StGB geht es ausschließlich darum, ob eine Organisation vom Justizministerium als terroristisch eingestuft wird. Dieser Paragraph wurde als Folgeinstrument des § 129a entwickelt, um auch politische Organisationen in der BRD verfolgen zu können, die lediglich im Ausland gegen dortiges Recht verstoßen oder gegen Verbündete der BRD Widerstand leisten. Für die PKK erteilte das Justizministerium die Ermächtigung zur Verfolgung gemäß § 129b im Oktober 2010. Seitdem wurden sieben kurdische FreundInnen von Oberlandesgerichten (OLGs) zu Freiheitsstrafen zwischen 2½ und 6 Jahren verurteilt. Darunter auch Ali Ihsan Kitay vom Hamburger OLG zu 2½ Jahren.

Bei den Prozessen gemäß §§ 129 und 129a StGB war es für die Gerichte noch erforderlich gewesen zu beweisen, dass die Ziele der PKK auch in Deutschland entweder auf die Begehung von Straftaten oder aber sogar »terroristischen« Taten (§ 129a) gerichtet waren. Das ist bei Prozessen gemäß § 129b belanglos. Deshalb hat das Gericht nicht mehr die Frage zu beantworten, ob die PKK in Deutschland Straftaten begeht. Die entscheidende Voraussetzung für eine etwaige Strafbarkeit ist die Frage, ob die PKK in der Türkei bzw. überall dort, wo sie bewaffnet kämpft, eine terroristische Vereinigung ist oder legitimen Widerstand leistet.

Der türkische Staat setzt seit weit mehr als dreißig Jahren, im Grunde genommen seit der Staatsgründung 1923, eine systematische rassistische Unterdrückungs- und Kolonialpolitik gegenüber der kurdischen Bevölkerung um. Die kurdischen Provinzen sind faktisch besetzt. Den KurdInnen wird in diesem Rahmen das Selbstbestimmungsrecht, das in völkerrechtlichen Verträgen wie z. B. der Charta der UN verankert ist, vorenthalten. Sicherheitskräfte und Militär begehen ständig Menschenrechtsverletzungen, praktizieren extralegale Hinrichtungen, systematische Folter sowie Kriegsverbrechen, wie z. B. einen Giftgaseinsatz unter der Leitung des jetzigen Generalstabschefs Necdet Özel im Jahr 1999 oder weitere Giftgaseinsätze bis 2011 – das hatten auch die RichterInnen des OLG Hamburg in einer rechtlichen Stellungnahme im Prozess gegen Ali Ihsan Kitay als erwiesen betrachtet.

Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sind in der Türkei Alltag. Eine Vielzahl von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Berichte von Amnesty International sowie der türkischen Menschenrechtsorganisation IHD und weitere Dokumente belegen das. In diesem Zusammenhang lässt sich von Staatsterrorismus sprechen. Trotzdem werden diejenigen, die sich im Exil für die Menschenrechte, die Rechte der KurdInnen und eine Demokratisierung der Türkei engagieren, immer noch gemäß § 129b verfolgt. Während die PKK sich seit Jahren für Gleichberechtigung, Frieden und Demokratie einsetzt, ist sie zudem in Europa noch immer auf der »par ordre du mufti« von der EU-Kommission beschlossenen EU-Terrorliste gelistet.

Mehmet D. soll als Gebietsverantwortlicher der PKK von Januar bis Juni 2013 die Region Mitte (Nordrhein Westfalen) geleitet und dann bis Mitte 2014 für die Region Nord zuständig gewesen sein. Er sitzt seit Ende August 2014 in Untersuchungshaft. Bekannte des Beschuldigten kritisieren, dass mehrfach von Justizbeamten verweigert wurde, Kleidung abzugeben, und für Besuchsgenehmigungen zuständige Beamte des Landeskriminalamts (LKA) oft nicht erreichbar gewesen und dadurch einige mögliche Besuche verhindert worden seien.

Der Prozess begann mit einer Auseinandersetzung, weil das Gericht einen Vertrauensdolmetscher für Mehmet D. verweigert. »Der Dynamik des Verfahrens wird so keine Rechnung getragen. Es muss möglich sein, mit meinem Mandanten jederzeit ohne Prozessunterbrechung zu sprechen«, so Strafverteidiger Rainer B. Ahues. Der Vorsitzende Richter zeigte sich uneinsichtig. Das Gericht lässt auch weiterhin keinen Vertrauensdolmetscher zu.

Anwalt Ahues argumentierte in seinem Eröffnungsplädoyer, dass sich die Lage in den kurdischen Provinzen der Türkei, Syriens und Iraks seit 2011 stark verändert habe und immer deutlicher werde, dass die PKK eine stabilisierende Kraft sei. »Die PKK führt Friedensverhandlungen mit der türkischen Regierung, während sie zugleich im nordsyrischen Rojava demokratische Strukturen aufgebaut hat und gegen die Terrorbanden des Islamischen Staates (IS) und die Al-Nusra-Front kämpft«, so Ahues. Das Gericht sollte darauf dringen, dass das Bundesjustizministerium die 2011 gegebene Ermächtigung zur Strafverfolgung der PKK gemäß § 129b aufhebe. »In Rojava leben sämtliche Bevölkerungs- und Religionsgruppen friedlich zusammen. Hier zeigt sich die demokratische Ausrichtung der Organisation.« Das Festhalten am PKK-Verbot sei eine außenpolitisch sinnlose Handlung der Strafrechtspflege, durch den § 129b werde die Gewaltenteilung aufgehoben. Die Organisation solle auf Grundlage der jetzigen Realität neu bewertet werden, die Bundesanwaltschaft (BAW) gehe dagegen von Erkenntnissen aus dem Jahr 2004 aus. Rund dreißig ZuschauerInnen applaudierten.

Mehmet D. gab ebenfalls am ersten Prozesstag eine Prozesserklärung ab. Er beschrie Menschenrechtsverletzungen und systematisches Unrecht der türkischen Regierung, Armee und Sicherheitskräfte seit 1990 und wie er selbst und seine Familie davon betroffen sind. »Die Regierung Erdoğan unterstützt offen den IS und die Welt schaut zu«, sagte er, um die reale Situation zu beschreiben. Immer wieder gab es Waffenlieferungen an den IS, der auch infrastrukturell und medizinisch in der Türkei versorgt wird. 2014 hätten türkische Armee und Polizei 48 Menschen bei Protesten gegen die Unterstützung der DjihadistInnen ermordet. Abdullah Öcalan habe Newroz 2013 zu Frieden und Demokratie aufgerufen. Trotz Provokationen und täglichen Militäroperationen halte die PKK weiter am Friedensprozess fest und habe seit 1993 neun einseitige Waffenstillstände ausgerufen. Der Kampf der PKK und ihrer Verbündeten gegen die Terrormiliz IS habe weltweit Anerkennung gefunden, auch im Europaparlament. Trotzdem stehe die Partei auf derselben Terrorliste wie der IS: »Das ist großes Unrecht«, erklärte Mehmet D.

Der Vorsitzende Richter Rühle sagte: »Sie haben aus Ihrer Einstellung keinen Hehl gemacht«, und fragte, ob Mehmet D. sich dazu bekenne, einen Sektor der PKK in Deutschland geleitet zu haben. Eine Zuschauerin hielt dem entgegen: »Wenn Sie hier nicht Unrecht, sondern Recht sprechen und die Realität anerkennen würden, wäre das sicher eine Option.«

An den folgenden Prozesstagen sagten Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) aus. Die RichterInnen befragten sie hauptsächlich dazu, ob Mehmet D. für die Organisierung von Festen wie dem Newrozfest, Kulturveranstaltungen und Demonstrationen wie der gegen die Ermordung von Sakine Cansız, Fidan Doğan und Leyla Şaylemez in Paris zuständig war – und ob er in Konflikten in der kurdischen Community vermittelt habe. Zudem war dem Gericht wichtig, inwieweit er in die bundesweiten und europaweiten Strukturen, die der PKK zugeordnet werden, eingebunden war. Darum, ob er irgendetwas Strafbares getan hat, geht es, wie gesagt nicht. Sämtliche völkerrechtlichen und politischen Aspekte werden bisher ausgeblendet. Das Gericht geht wohl davon aus, dass diese Aspekte in den bisherigen §129b-Verfahren ausreichend geklärt wurden. Der Dynamik der Situation im Mittleren Osten wird bisher auf keine Weise Rechnung getragen.

Mit mehreren Anträgen versuchte die Verteidigung zu verhindern, dass aktenweise vermeintliche Beweise im Prozess durch das sogenannte Selbstleseverfahren eingeführt werden. Das heißt, dass lediglich die RichterInnen, die BAW und Mehmet D. die Akten lesen, sie im Prozess jedoch nicht vorgetragen werden. Dadurch wird die Öffentlichkeit weitgehend vom Prozess ausgeschlossen und eine dynamische Diskussion des Inhalts der Akten verhindert. Die Anträge wurden meist abgelehnt.

Zudem wurde deutlich, dass die Beamten des BKA völlig asymmetrisch ermittelt haben. Offenbar wird seitens der Verfolgungsbehörde nicht im Ansatz versucht, den Konflikt in der Türkei und die Konflikte im Mittleren Osten zu verstehen. Stattdessen wird weiter einseitig die Deutung der PKK als Terrororganisation aufrechterhalten, der alleinig die Verantwortung für den Konflikt/die Konflikte zugeschrieben wird. Klar wurde auch, dass weiterhin Vorurteile und laienhaftes und zumeist veraltetes Halbwissen die Einschätzung der Situation prägen.

Bereits vor Beginn des Prozesses hatten etwa fünfzig UnterstützerInnen vor dem Gerichtsgebäude demonstriert. Immer wieder finden Kundgebungen für den kurdischen Politiker vor dem Untersuchungsgefängnis statt, die vom Bündnis Freiheit für Mehmet D. organisiert werden.

Als justizpolitischer Sprecher der Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft fordere ich die Aufhebung des PKK-Verbots und die Freilassung aller ihrer in Deutschland inhaftierten Mitglieder. DIE LINKE erhebt dieselben Forderungen. Die PKK steht für Frieden und Demokratie. Die BAW betreibt mit diesem Prozess zudem eine asymmetrische Verfolgung und Außenpolitik mit den Mitteln des Strafrechts. Der Vorwurf der BAW, dass die Volksverteidigungskräfte (HPG) Anschläge, die auf Mord und Totschlag orientiert sind, durchgeführt hätten, entbehren jeglicher nachvollziehbaren Grundlage – völkerrechtlich gesehen handelt es sich um eine Auseinandersetzung zwischen einer staatlichen Armee und KombattantInnen.

Dass statt fünf RichterInnen, wie normalerweise, nur drei die Kammer des OLG Hamburg im Prozess gegen Mehmet D. bilden, ist bei der Schwere des Vorwurfs respektlos. Es ist durch den bisherigen Prozessverlauf absehbar, dass das Gericht bemüht ist, den Prozess möglichst schnell zu Ende zu bringen. Es ist ein fatales Signal, dass die BAW einen solchen Prozess zu einem Zeitpunkt anstrengt, an dem die PKK im Mittleren Osten in der Auseinandersetzung mit den Terrorbanden des Islamischen Staates IS kämpft und dadurch hunderttausende ÊzîdInnen, ChristInnen und Angehörige weiterer Bevölkerungsgruppen vor Misshandlung und Ermordung schützt. Es ist ebenfalls verheerend, da in der Türkei erneut regierungsnahe Kräfte versuchen, durch Anschläge und Provokationen einen BürgerInnenkrieg herbeizuführen. Präsident R. T. Erdoğan heizte die Stimmung vor der Parlamentswahl in der Türkei mit aggressiver Rhetorik an. In den letzten Monaten hat das türkische Militär, trotz Friedensprozess seitens der PKK, immer wieder Militäroperationen durchgeführt. Auch der Islamische Staat wird noch immer offen unterstützt.

In Anbetracht dessen ist es höchste Zeit, dass die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit einer Regierung wie der von Erdoğan/Davotoğlu auf den Prüfstand stellt und die sicherheitspolitische und militärische Zusammenarbeit mit ihr beendet. Um ein positives Signal für eine friedliche Entwicklung des Mittleren Ostens zu setzen, sollte zudem sofort die Verfolgungsermächtigung gemäß § 129b aufgehoben und die PKK als das eingeschätzt werden, was sie ist – eine Kraft, die für Gleichberechtigung, das friedliche Zusammenleben aller Bevölkerungs- und Religionsgruppen und eine partizipative Demokratie wirkt.

Martin Dolzer ist justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen BürgerInnenschaft

aus http://www.kurdistan-report.de