Kündigung einer Gewerkschafterin

Erstveröffentlicht: 
11.06.2015

Arbeitsgericht verhandelt über die Kündigung einer Gewerkschafterin

Am Freitag, dem 19.Juni 2015 wird das Arbeitsgericht Berlin in einem Kammertermin über den Rausschmiss einer ehrenamtlichen Gewerkschafterin aus der Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft mbh verhandeln.

 

Der Arbeitgeber sprach im Februar 2015 gegenüber einer langjährig Beschäftigten eine betriebsbedingte Kündigung aus. Der Arbeitgeber hatte sein Unternehmen umstrukturiert, eine Abteilung outgesourct, und den überwiegenden Anteil der Verlagsangestellten in das 100prozentige Tochterunternehmen Network Media GmbH verschoben.

Im Sommer 2013 hatte die Gewerkschafterin mit anderen Beschäftigten ver.di in den Verlag geholt und für die ca. 35 Beschäftigten der Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft mbH einen Tarifvertrag gefordert. Von Anfang an mussten die Gewerkschafter den direkten und indirekten Angriffen des Arbeitgebers standhalten. Hinter den Kulissen sucht die Geschäftsführung offen nach den Whistleblowern die die Missstände im Verlag gegenüber ver.di offen legten. Die Gewerkschafterin vertrat bis zum erfolgreichen Abschluss der harten Tarifverhandlungen im Dezember 2014 die Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber am Verhandlungstisch.

„Die Kündigung der Gewerkschafterin ist eine Retourkutsche auf den Kampf um den Tarifvertrag. Arbeit ist im Verlag genügend da. Es gibt keinen Grund für eine betriebsbedingte Kündigung.“, sagt Jörg Reichel ver.di-Gewerkschaftssekretär für den Bereich Medien, Kunst und Industrie in Berlin-Brandenburg.

 

Für inhaltliche Rückfragen:
Jörg Reichel, ver.di-Gewerkschaftssekretär Medien, Kunst und Industrie,
mobil: 0151 / 624 25 560 oder Tel.: 030 8866 – 5408.