NSU: Neue Spuren belasten V-Mann-Führer

Erstveröffentlicht: 
06.06.2015

Der Geheimdienstler Andreas T. muss erneut im NSU-Prozess aussagen. Er hatte eine Schmauchspur am Handschuh, die für die Munition der NSU-Morde typisch ist. Die bisherige Erklärung dafür steht auf wackligen Beinen.

 

Von Jens Eumann

 

Kassel/München. Der ehemalige hessische Geheimdienstler Andreas T., der sich beim neunten und letzten NSU-Mord der sogenannten Ceska-Serie angeblich zufällig am Tatort befand, muss erneut im Münchner Prozess aussagen. Der Grund sind Spuren, auf die das Gericht erst aufmerksam wurde, nachdem man den schon fünfmal vernommenen V-Mann-Führer bereits als Zeugen entlassen hatte.

 

Andreas T. soll zu einer Plastiktüte befragt werden, mit der ihn ein anderer Zeuge am Tattag das fragliche Kasseler Internetcafé hatte betreten sehen. T. behauptete bisher, er habe keine Tüte dabei gehabt. Relevanz hat die Frage, weil nach Erkenntnis der Ermittler die dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) zugeschriebenen Morde an ausländischstämmigen Kleinunternehmern mit einer schallgedämmten Pistole ausgeführt wurden, die zusätzlich von einer Tüte umhüllt war. Mutmaßlich versuchten die Täter so, Patronenhülsen aufzufangen, um diese nicht am Tatort zurückzulassen.

 

Eine weitere Spur ist ein Schmauchpartikel an einem Paar Handschuhe des Geheimdienstlers. Die grauen Lederhandschuhe hatte man 2006 bei T. als einstigem Verdächtigen im Kasseler Mordfall sichergestellt. Während die hessische Polizei die Spur als wichtig erachtete, wurden sie nach Rücksprache mit dem Bundeskriminalamt nicht weiterverfolgt. Das Argument lautete, Andreas T. sei Sportschütze, Schmauch an seiner Kleidung habe geringen Beweiswert. Allerdings ließ man außer Acht, dass besagte Schmauchspur eine unübliche chemische Zusammensetzung aufwies. Sie entsprach exakt der Treibladung der bei den Morden verwandten Munition eines tschechischen Herstellers. In T.'s Sportschützenverein gehörte diese Munition nach "Freie Presse"-Recherchen nicht zu den üblichen Munitionstypen.

 

Wie man mit der Schmauchspur aus den Altakten zum Mord an Internetcafé-Betreiber Halit Yozgat verfahre, mochte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Frauke Köhler, gestern nicht einschätzen. Doch gehe man in "gesonderten Verfahren" weiterhin "allen Hinweisen und Spuren auf bislang unbekannte Mitglieder und Unterstützer" nach.

 

Vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse sollen jetzt auch frühere Geheimdienstkollegen T.s im Prozess befragt werden. Wie die Anwälte der Hinterbliebenen des Mordopfers Halit Yozgat argumentieren, offenbarte Andreas T. Tage nach dem Mord gegenüber einer Kollegin sogar Täterwissen. Er konnte die Tatwaffe den bundesweit geschehenen anderen Morden zuordnen, obwohl diese Übereinstimmung erst später öffentlich wurde.

 

Mordhauch am Handschuh

 

Der Geheimdienstler, der sich am letzten Tatort der Ceska-Mordserie aufhielt, muss im NSU-Prozess erneut aussagen. Wusste er, was im Kasseler Internetcafé passieren wird? Woher kannte er prompt die Tatwaffe? Was trug er in seiner Tüte? Und wie kam Schmauch der Mordmunition an seine Kleider? Das sind die Fragen.

 

Wahrscheinlich sei er "nur zur falschen Zeit am falschen Ort" gewesen. So urteilte ein sich in Zeitungen bundesweit niederschlagender Bericht der Nachrichtenagentur dpa, als Andreas T. Ende 2013 erstmals im Münchner NSU-Prozess aussagen musste. Am falschen Ort - gemeint war jener von der Agentur wie auch von der Bundesanwaltschaft unterstellte "Zufall", dass sich der V-Mann-Führer des hessischen Verfassungsschutzes am 6. April 2006 im Internetcafé Holländische Straße 82 in Kassel aufgehalten hatte. Exakt zur Zeit des Mordes an dem 21-jährigen Betreiber des Ladens oder nur Sekunden davor hatte sich Andreas T. am Tatort befunden - und war dann verschwunden. Das fanden die Beamten heraus, die 2006 zu dem Mord ermittelten, den man seit 2011 dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) zuschreibt.

 

Der Mord in Kassel war der neunte und letzte jener Serie, bei der mit einer schallgedämmten und zum Auffangen der Patronenhülsen zusätzlich mit einer Plastiktüte umhüllten Pistole des Typs Ceska 83 über das ganze Bundesgebiet verteilt ausländischstämmige Kleinunternehmer erschossen worden waren.

 

Vor dem Auffliegen des NSU war der hauptamtliche Geheimdienstmann Andreas T. selbst Hauptverdächtiger im Mordfall gewesen - wenngleich man ihm eher die Rolle eines Mitläufers in einem verschworenen Täterkreis zuwies, als die eines Drahtziehers. Dass er unter Verdacht geriet, hatte vor allem mit seinem merkwürdigen Verhalten nach der Tat zu tun - aber nicht nur. Es gab auch handfeste Indizien. Etwa jene Schmauchspur der Mordmunition, die man an T.'s Kleidung fand.

 

Solche in Vergessenheit geratene Erkenntnisse der Erstermittlungen ließ die lapidare Einschätzung "falsche Zeit, falscher Ort" völlig außer Acht. Inzwischen ist auch die Nachrichtenagentur vorsichtiger geworden. Im Gerichtssaal wurde selbst dem Letzten klar, wie zusammengeschustert T.'s Erklärungsansätze klingen und wie nah er über seinen rechtsextremen V-Mann Benjamin G. möglicherweise dem NSU-Unterstützer-Umfeld gekommen war.

 

Dass T. Neonazis zeitweise gedanklich auch selbst sehr nahe stand, war weniger in Vergessenheit geraten. In der Berichterstattung wurde Andreas T. zunächst als "Klein-Adolf" bekannt. Diesen Spitznamen hatte er sich schon zur Schulzeit eingehandelt - mit seinem Faible für Nazi-Memorabilien. Penibel hatte er als Schüler Nazi-Schriften abgetippt, Hitlers "Mein Kampf" gleich passagenweise. Die Unterlagen fanden Ermittler im Haus von T.'s Eltern.

 

Und nicht nur die. Im Elternhaus stellte man Kleidungsstücke von T. sicher, die die Polizei Nordhessen ans Bundeskriminalamt sandte, um sie auf Schussspuren prüfen zu lassen. Vermerk: mit der Bitte um "vordringliche Bearbeitung". Drei Tage später rief ein BKA-Experte die hessische Polizei an und ließ die Untersuchung der Kleidung zurückstellen. Der Grund: T. sei Vereinsschütze, der Beweiswert von Schmauch an der Kleidung deshalb gering. Mit dem gleichen Argument ignorierte man später das Ergebnis der schließlich doch erfolgten Analyse. Ein Paar grauer Lederhandschuhe von T. wies zahlreiche Schmauchpartikel auf - Partikel unterschiedlicher Munitionstypen, darunter auch einen, der aus den nicht sehr üblichen Treibladungs-Elementen Blei, Barium, Antimon und Zinn bestand. Diese Zusammensetzung war absolut typisch für die beim Mord verwendete Munition des tschechischen Herstellers Sellier & Bellot.

 

Zwar gibt es laut dem Deutschen Schützenbund (DSB) keine überwiegend eingesetzte Schießsport-Munition. "Darüber entscheidet jeder Verein selbst", sagt DSB-Sprecher Birger Tiemann. Im Schützenverein Hegelsberg-Vellmar, in dem T. seinerzeit schoss, zählt Sellier & Bellot jedoch nicht zu den gängigen Munitionstypen. "Der Hersteller ist mir gar nicht bekannt", sagte Vereinschef Heinz Rauch der "Freien Presse". Insofern scheint der Beweiswert der einzelnen Schmauchspur des Mordmunitions-Typs am Handschuh des Geheimdienstmanns nicht mehr so gering. Weiterverfolgt wurde diese Spur bisher offenbar nicht.

 

Den Anfang aller Verdachtsmomente gegen Andreas T. allerdings hatte er selbst geliefert - mit seinem Verhalten nach der Tat. Im Internetcafé, dessen Betreiber Halit Yozgat hinter seinem Empfangstresen erschossen worden war, hatten die alarmierten Beamten am frühen Abend des 6. April 2006 fünf zur Tatzeit anwesende Zeugen angetroffen. Doch beschrieb einer von ihnen noch einen sechsten - einen Mann, der ebenfalls gegen 17 Uhr dort gewesen war. Mit einer Plastiktüte in den Farben Rot, Gelb und Blau in der Hand, sei der Mann hereingekommen, entsann sich Zeuge Ahmed A. In die Länge gezogen, wie die Tüte war, musste sich etwas Schweres darin befunden haben. Der Mann habe sich an den Rechner mit der Nummer 2 gesetzt und im Internet gesurft. In Richtung Ausgang habe er den hinteren Internetraum wieder verlassen, just bevor fast alle Zeugen an ihren Rechnern im rückwärtigen Raum oder in den Telefonkabinen vorn knallartige Geräusche vernahmen. Als ob ein Ballon platze, beschrieb einer. Wie ein an die Wand prallender Stuhl, erschien das Geräusch einem anderen.

 

Als die Polizei den zunächst unerkannt verschwundenen Zeugen Andreas T. schließlich ausfindig machte, behauptete er, nichts gehört oder gesehen zu haben. Und das, obwohl nach seiner Version Halit Yozgat schon sterbend hinterm Tresen hätte gelegen haben müssen, als T. den Laden verließ. Immerhin behauptete T., er habe den Tresen verwaist vorgefunden und die zu zahlenden 50 Cent darauf gelegt. Beim Verlassen des Lokals habe er weder eine Leiche gesehen, noch Qualm gerochen. Die Polizei war skeptisch.

 

Der erste Schuss hatte den Café-Betreiber von rechts in den Kopf getroffen. Dann war er umgesunken, bevor ihn die zweite Kugel traf. Als Position des Todesschützen war die Stelle anzunehmen, die Kunden auf dem Weg vom vorderen Telefonzellen-Raum in den hinteren Internet-Raum des Cafés passierten oder auf dem Weg zurück zum Ausgang. Dort musste T. vorbeigegangen sein, und zwar, wenn seine Schilderung stimmte, als das Opfer nicht mehr am Tresen saß, sondern schon dahinter in seinem Blut lag. Dass der Mann am Opfer vorbeischritt, ohne dieses zu bemerken, schien abwegig. Selbst als T. sein Geld auf den Tresen legte, hätte er bei einer Größe von 1,90 Meter über den Tisch hinweg freie Sicht aufs Opfer gehabt. Das alles erhärtete den Verdacht, den Andreas T. dadurch erregt hatte, dass er auf den an ihn gerichteten öffentlichen Aufruf, der namenlose Zeuge möge sich melden, nicht reagiert hatte. Sein Ignorieren des Polizei-Aufrufs erklärte T. später damit, Daten verwechselt zu haben. Er habe geglaubt, nicht am Tag des Mordes, sondern tags zuvor im Internetcafé gewesen zu sein. Deshalb habe er sich nicht gemeldet.

 

Der PC 2, an dem der unbekannte Zeuge gesessen hatte, belegte anderes. Der Internetnutzer, der sich am Tattag an PC 2 auf dem Flirt-Portal "Ilove" eingeloggt hatte, chattete unter dem Pseudonym "Wildman 70". Die Anmeldedaten wiesen den Mann als "Jörg Schneeberg" aus - ein Tarnname. Die Ermittler verfolgten die hinterlegte Handynummer und stießen auf Andreas T., V-Mann-Führer des hessischen Verfassungsschutzes. Der frisch verheiratete, aber flirtfreudige Geheimdienstmann hatte sich am Tag des Mordes um 17.01 und 40 Sekunden an PC 2 wieder aus dem Internet abgemeldet. Die Aussage des Zeugen Ahmed A., dass die Knallgeräusche erst stattfanden, als der Mann von PC 2 den Raum verlassen hatte, legte im Gegensatz zu T.s Version nahe, dass der Café-Betreiber zu dem Zeitpunkt noch nicht angeschossen war. In dem Fall blieb für den oder die Mörder eine Spanne von einer Minute und 46 Sekunden. Die Ermittlungsberichte halten fest, dass das Opfer um 17.03 Uhr und 26 Sekunden von seinem den Laden betretenden Vater gefunden wurde.

 

So vielfältig die Indizien waren, und obwohl T. zunächst festgenommen wurde, erhärten ließ sich der Verdacht nicht. Doch hatte das auch damit zu tun, dass Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) Informationen über den Verfassungsschützer sperrte. Bouffier, heute Ministerpräsident, steht auf der Liste von Personen, die Opferanwälte im NSU-Prozess als Zeugen hören wollen. Auch Andreas T. muss erneut aussagen. Dabei war er nach einigen über ganze Tage währenden Verhören schon entlassen. Danach bekannt gewordene Hinweise erfordern jedoch weitere Fragen.

 

Bei T.s ersten Aussagen im Prozess war es um sein Verhältnis zur rechtsextremen Quelle "389" gegangen. Unter dem Tarnnamen Alexander Thomssen hatte Andreas T. fünf V-Leute in der islamistischen und eine Quelle in der rechtsextremen Szene geführt. Mit Benjamin G., seiner Neonazi-Quelle, telefonierte Andreas T. am Tattag zweimal. Das letzte Gespräch fand um 16.11 Uhr statt, rund eine halbe Stunde, bevor T. ins Internetcafé ging. Das Telefonat dauerte elf Minuten. Zu letzterem nahm Richter Manfred Götzl V-Mann Benjamin G. im Prozess ins Verhör. G. orakelte, es müsse ums Vereinbaren eines Termins gegangen sein, sein V-Mann-Salär in Empfang zu nehmen. Elf Minuten zur Absprache eines Treffpunkts? Der Richter glaubte das nicht, doch gab es keine andere Antwort. Nur eines machte Benjamin G.'s Befragung im NSU-Prozess klar: Wie nahe der Kasseler V-Mann der Thüringer Neonazi-Szene gekommen war. 2001 hatte Benjamin G. an einer Demo in Eisenach teilgenommen, bei der verbotene SS-Losungen skandiert worden waren. Einpeitscher des Demo-Trosses war Patrick Wieschke gewesen. Der NPD-Politiker räumte gegenüber der "Freien Presse" ein, Beate Zschäpe schon vorm Abtauchen in den Untergrund gekannt zu haben.

 

Wie viel T.'s V-Mann über den NSU wusste, sei dahingestellt. Fakt ist, dass Andreas T. Tage nach dem Mord äußerst gut informiert schien. Das trug er zwar nicht den Ermittlern an, aber einer Kollegin im Amt für Verfassungsschutz. Ihr erklärte T. vier Tage nach dem Mord geradewegs, die in Kassel verwandte Tatwaffe sei schon bei Morden in anderen Bundesländern zum Einsatz gekommen. Erste spekulierende Zeitungsberichte über eine Verbindung zu den Ceska-Morden sind in der Folgewoche des Mordes nachgewiesen, doch fest stand die Verbindung erst einen Monat später. Das Gutachten zur Übereinstimmung der Kasseler Tatwaffe mit der Ceska 83 der anderen Morde lag erst am 8. Mai 2006 vor. Woher wusste Andreas T. schon am 10. April genau Bescheid?

 

Ein weiterer gewichtiger Anhaltspunkt auf demselben Ermittlungsstrang ist der erst jüngst durch eine Veröffentlichung der Zeitung "Welt" bekannt gewordene Inhalt eines Telefonats, das kurz nach dem Mord stattfand. Als Hauptverdächtiger war der Geheimdienstler Andreas T. selbst Ziel einer Abhörmaßnahme geworden. Ein Telefonat T.'s mit dem Geheimschutzbeauftragten des Verfassungsschutzes lieferte einen interessanten Mitschnitt. T.'s Vorgesetzter Gerold-Hasso Hess leitete das Gespräch mit dem Satz ein: "Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, bitte nicht vorbeifahren." Das Zitat aus dem Mitschnitt war Thema einer Befragung im hessischen NSU-Untersuchungsaussschuss. Dort erklärte Hess, er habe versucht, eine Art scherzenden Eingang ins Gespräch zu finden.

 

Die Anwälte, die die Familie des Opfers Halit Yozgat vertreten, können über den "Scherz" nicht lachen. Anhaltspunkte wie dieser belegten die Notwendigkeit, alle zu Andreas T. vorhandenen Akten dem Gerichtsverfahren beizuziehen. Die Forderung vieler Opferanwälte, diese unter Verschluss liegenden 37 Aktenordner in den Prozess einzuführen - blieb bisher unerhört. Die Bundesanwaltschaft hielt das Material mit dem Argument zurück, es sei irrelevant. "Es ist nicht irrelevant, ob T. die Tat gedeckt hat, oder gegebenenfalls an ihr beteiligt war", urteilt Anwalt Alexander Kienzle, der die Familie Yozgat vertritt.

 

Opferanwälte wollen Hessens Ministerpräsidenten als Zeugen

 

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) zählt zu den Zeugen, die Opferanwälte in den NSU-Prozess laden wollen. Hintergrund ist Bouffiers Blockade der Ermittlungen zum Mord an dem Kasseler Internetcafé-Betreiber Halit Yozgat. Im Zuge der Ermittlungen 2006 war der Geheimdienstler Andreas T. Verdächtiger. Die Ermittler hatten Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) befragen wollen. Das lehnte Bouffier, damals Innenminister, ab. Die "Aussagegenehmigungen würden die Erfüllung der Aufgaben des LfV Hessen in diesem Kernbereich der nachrichtendienstlichen Tätigkeit erheblich erschweren", schrieb er. (eu)