Ludwigshafen: Oberverwaltungsgericht verbietet Demo-Zug

Erstveröffentlicht: 
07.02.2015

Koblenz/Ludwigshafen. Wegen der Nähe zu gewaltbereiten Hooligan-Gruppen darf der Verein "Gemeinsam-Stark Deutschland" am Sonntag in Ludwigshafen eine Kundgebung abhalten, aber nicht durch die Stadt ziehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz am Samstag in zweiter Instanz entschieden. Damit gaben die Richter der Stadt recht, die gewalttätige Ausschreitungen befürchtet.

 

Der Verein hat 1000 Teilnehmer zu der Demonstration "Gemeinsam gegen Salafisten" angemeldet. Zu sechs Gegendemonstrationen werden 4000

Menschen erwartet, darunter Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).

Für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sprächen die engen personellen Verflechtungen des Vereins zur gewaltbereiten Gruppierung "HoGeSa" (Hooligans gegen Salafisten), bei deren Demonstration in Köln es am 26. Oktober zu Ausschreitungen gekommen war, argumentierte das OVG nach eigenen Angaben. Vorstandsmitglieder des Veranstalters seien auch bei "HoGeSa" aktiv gewesen. Für eine Distanzierung zu "HoGeSa" gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte.

 

Ludwigshafen war in erster Instanz mit einem Verbot des Demonstrationszuges am (morgigen) Sonntag (14.00 Uhr) vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gescheitert. Dagegen hatte die Stadt Beschwerde vor dem OVG eingelegt.

 

Bei der als Kundgebung gegen Salafisten angemeldeten Veranstaltung mit rund 5000 gewaltbereiten Hooligans und Rechtsextremen waren in Köln 49 Polizisten verletzt worden. Bisher wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft drei Anklagen erhoben und zwölf Strafbefehle erlassen. (dpa)