Betrunkener Neonazi Borchert verprügelte Taxi-Fahrer

Der Dortmunder Ex-Ratsherr und Neonazi Siegfried Borchardt ist von einemGericht verurteilt worden, weil er betrunken einen Taxifahrer verprügelt hat.Foto: Roland Weihrauch/Archiv/dpa
Erstveröffentlicht: 
16.10.2014

DORTMUND/BOCHUM.  Der Dortmunder Neonazi Siegfried Borchardt (60) ist am Donnerstag am Bochumer Landgericht zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Ex-Ratsherr und Bezirksvertreter der Partei Die Rechte hatte nach einer Taxifahrt erst brutal auf den Fahrer eingeprügelt und dann auch noch die Zeche geprellt. Er war zur Tatzeit sturzbetrunken.

 

 

Die Gewaltattacke passierte am 1. September 2012. Der seinerzeit betrunkene Neonazi hatte sich mit einem Taxi nach Herne chauffieren lassen. Kurz vor Erreichen des Ziels schlug das ruhige Klima im Taxi in Gewalt um. Offenbar angefressen über den Fahrweg schlug der rechte Politiker dem Taxifahrer plötzlich mit seiner rechten Faust ins Gesicht.

Das Taxi stoppte, der Fahrer sprang raus. Laut Urteil verpasste Borchardt ihm draußen noch Schläge auf den Hinterkopf, ehe er mit den Worten "Willst Du etwa noch mehr?" und ohne zu Bezahlen abzog. Das Taxigeld (24,30 Euro) wurde kurz danach durch eine Bekannte Borchardts beglichen.

 

Borchart: Hatte einen Filmriss

 

Im Prozess räumte der einstige Führungskopf der verfassungsfeindlichen "FAP" und Ex-Rädelsführer der "Borussenfront" die Gewaltattacke ein, berief sich aber auf einen Filmriss. "Ich zweifele überhaupt nicht an, dass das so gewesen ist. Aber ich kann mich wirklich nicht erinnern. Mir tut das herzlich leid", entschuldigte sich Borchardt. Die Angelegenheit sei ihm peinlich und unangenehm.

Das Amtsgericht Herne-Wanne hatte ihn wegen der Gewalttat bereits im Juli 2013 zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Mit Blick auf die Zusicherung, dem Taxifahrer 100 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, reduzierte die Bochumer Berufungskammer die erstinstanzliche Strafe um vier Monate. Das Urteil, wonach Borchardt zudem 100 soziale Arbeitsstunden ableisten muss, lautet auf räuberische Erpressung und Körperverletzung.

 

Werner Braunschweig