Justiz in Plauen will öffentliches Verfahren zum Tod eines Asylbewerbers vermeiden

Erstveröffentlicht: 
30.09.2014

Während der Einsatz privater Sicherheitsdienste in Flüchtlingsunterkünften in der öffentlichen Debatte steht, soll nach einem Bericht der Freien Presse in Plauen klammheimlich ein Verfahren gegen einen privaten Security-Mitarbeiter beendet werden. Am 14. Februar 2014 verstarb der libysche Flüchtling Ahmed J. nachdem der diensthabende Wachmann einer privaten Sicherheitsfirma in Kenntnis des Zustandes des Asylbewerbers keinen Notarzt informiert hatte. Jetzt erlässt das Amtsgericht einen Strafbefehl wegen unterlassener Hilfeleistung gegen den Wachmann in Höhe von 60 Tagessätzen á 40 Euro.

 

Dazu Ali Moradi, Geschäftsführer des Sächsischen Flüchtlingsrats: "Ob aktive Quälerei wie in Burbach oder der Weigerung in Plauen einem schwerkranken Menschen die ärztliche Versorgung zukommen zu lassen, zeigt den erschreckenden Umgang mit Asylsuchenden, die hier auf Hilfe hoffen. Offensichtlich herrscht die Haltung, dass Flüchtlinge weniger wert seien. Sie werden gedemütigt, misshandelt und sterben gelassen. Ein Strafverfahren, nachdem die öffentliche Empörung abgeklungen ist, heimlich zu beenden, steht dem Rechtsstaat mehr als schlecht zu Gesicht."

 

Dazu Dr. Kati Lang, Rechtsanwältin, welche die Hinterbliebenen vertritt: "Ausweislich der Ermittlungen hätte in einem Gerichtsverfahren die Frage geklärt werden müssen, ob die Handlungen des Wachmanns nicht mitursächlich für den Tod von Ahmed J. gewesen sind. Der Obduktionsbericht ist entgegen der Angaben der Staatsanwaltschaft in dieser Frage gerade nicht eindeutig. Wir werden nunmehr rechtliche Schritte gegen diese skandalöse Beendigung des Verfahrens prüfen."

 

Robert Kusche, Geschäftsführer der Sächsischen Beratungsstellen für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt des RAA Sachsen e.V.: „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe beendet werden soll. Somit kann auch die Motivation des Wachmanns nicht mehr vor Gericht erörtert werden. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um das Verhalten privater Sicherheitsunternehmen in Asylsuchendenunterkünften ist der Aufklärungsmangel seitens der Sächsischen Justiz für uns unverständlich."

 

Über die Frage der Verantwortung des diensthabenden Wachmanns hinaus muss dringend die Rolle des Landkreises Plauen aufgeklärt werden. Von Asylbewerbern wurde berichtet, dass ihnen seitens der Heimleitung untersagt worden wäre, den Notarzt selbstständig zu informieren.

 

Dazu Rechtsanwältin Dr. Kati Lang: "Die stille Verfahrensbeendigung hat den Nebeneffekt, dass auch Nachfragen an die zuständigen Behörden wie zum Vertrag mit dem Sicherheitsdienst, dem Fehlen einer Notrufbeschilderung und der Information der Asylbewerber vermieden werden."