Bergisch Gladbach: Keine Räumung des besetzten Platzes

Erstveröffentlicht: 
05.10.2009

Keine Lösung in Sicht


Von Stephanie Peine und Matthias Niewels, 05.10.09, 18:26h, aktualisiert 05.10.09, 18:40h

 

Die Punker sind vom Carpark-Gelände auf ein Lübbe-Grundstück gezogen. Ein neuer Platz bedeutet aber in diesem Fall alte Probleme. Denn die Besetzung ist rechtswidrig. Doch eine Räumung gestaltet sich schwierig.

 

Bergisch Gladbach - Nach der Wut macht sich bei Schulleiter Helmut Busch von der Hauptschule Ahornweg zusehends Resignation breit. „Die Stadt wird sich nicht einmischen, und ich befürchte, dass das Lager der Punker noch lange von unserer Schule aus zu bewundern ist.“ Mit all' den unerwünschten Nebeneffekten. Eine Vorbildfunktion für die Schüler habe das Leben der so genannten Punker sicher nicht. Buschs Klagen werden von der Verwaltung wohl gehört - aber dort bleibt es bei der ausgegebenen Linie. Solange keine Gefahr für die öffentliche Ordnung bestehe, gebe es für die Stadt keinen Grund einzugreifen. Die Besetzung des Grundstückes der Familie Lübbe ist danach eine Privatangelegenheit.

 

Diese Linie vertrat die Stadt schon bei der Besetzung des Car-Park-Geländes. Sehr zum Ärger der dortigen Besitzer.

Cornelia Lübbe-Roggen, Miteigentümerin der Fläche, drängt darauf, dass die Wohnwagensiedlung der Punker auf dem Firmengelände nicht zur Dauerlösung wird. Direkt nach Bekanntwerden wurde der Stadt und der Polizei angezeigt, dass man die Besetzung keinesfalls toleriere. Gleichwohl räumte die Polizei nicht. Intern wurde auf das Dilemma verwiesen, dass die Punker nach der Räumung direkt wieder ein anderes Grundstück besetzen würden. Die Polizei forderte eine Lösung - und die könne eine Räumung nicht sein.

 

Für CDU-Bundestagsabgeordneten und Rechtsexperten Wolfgang Bosbach kann die Besetzung eines Privatgrundstückes niemals eine Dauerlösung des Punker-Problems sein. Juristisch stehe der zivilrechtliche Anspruch auf eine Räumung außer Frage. Allerdings hänge das Tempo in diesem rechtlichen Verfahren von vielen Faktoren ab. Ganz entscheidend sei, in welchem Maße eine „Störung“ vorliege. Auf die Besetzung eines Privatgartens würde die Polizei mit Sicherheit direkt reagieren. Bei der Besetzung eines ungenutzten Grundstückes innerhalb eines Gewerbegebietes lägen die Dinge schon anders. „Bei einem Polizeieinsatz muss auch nach der Verhältnismäßigkeit gefragt werden“, sagt Bosbach.

 

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