Communiquée zur Repression gegen Aktivisten in Aarau

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Im Rahmen des dritten Nächtlichen Tanzvergnügens vom 8. Juni 2013 wurden mindestens zwei Personen mit einer Geldbusse bestraft. Ausserdem läuft gegen eine Person ein Vorverfahren wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung von der Hausbesetzung an der Florastrasse 15 im letzten Dezember.

Geldbusse für zwei Fahrer des Nächtlichen Tanzvergnügens


Kurz vor Beginn der Nachttanzdemo im Juni 2013 wurden die zwei LKW's, welche als Bar- sowie Musik-Wagen dienten, von der Polizei kontrolliert. Von allen Anwesenden wurden die Personalien aufgenommen. Nachdem dies geschehen war, wurden die zwei Lastwagen von der Polizei wieder freigegeben. So konnten die beiden Wagen doch noch zur Demonstration stossen, welche aufgrund dieses Vorfalls etwas verspätet los zog.

Im Dezember erhielten die zwei Fahrer dann Post von der Polizei. Und zwar ein Strafbefehl wegen unberechtigtem Mitführen von Personen auf der Ladefläche. Die Staatsanwaltschaft Aarau-Lenzburg verhängte jeweils eine Geldbusse von Fr. 300.–, zuzüglich Gebühren im ungefähr gleichen Bereich. Diese beiden Bussen konnten von der KAZ, Dank den Spenden am Nächtlichen Tanzvergnügen, übernommen werden.

Wie aus bürgerlichen Medien zu erfahren war, konnte die Polizei jedoch die Organisator*innen der Tanzdemonstration nicht ausfindig machen. Daher ist bis jetzt nicht damit zu rechnen, dass noch versucht wird, die Kosten von rund einer halben Million Franken, einzelnen Aktivist*innen anzulasten.

 

Vorverfahren wegen der Hausbesetzung an der Florastrasse

 

Am 26. Dezember 2013 wurde von der KAZ die leerstehende Liegenschaft an der Florastrasse 15 in Aarau besetzt. Nach anfänglichem Einrichten und einer Soli-Cocktail-Bar wurde das Haus aufgrund einer Räumungsandrohung durch die Besitzerin, der Real Estate HRS, nach zwei Tagen fristgerecht verlassen.

Deswegen war es auch eher überraschend, dass eine Person eine Vorladung erhielt, in der sie als Beschuldigter wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch auf den Polizeiposten eingeladen wurden. Nachdem die Person die ersten Vorladungen nicht war nahm, wollte der zuständige Polizist den Beschuldigten zu Hause besuchen. Dieser war zu diesem Zeitpunkt aber nicht anwesend.

 

Nach einigem hin und her kam es dann schlussendlich doch noch zur Einvernahme. Der Beschuldigte verweigerte auf alle Fragen die Aussage. Es stellte sich heraus, dass ihm vorgeworfen wird, im Haus diverse Sachbeschädigungen begangen zu haben (was nicht genauer erläutert wurde) sowie in der Nachbarschaftsliegenschaft eine Scheibe eingeschlagen zu haben (um von dort Strom zu beziehen). Wie die Polizei zum Verdacht gekommen ist, dass es die beschuldigte Person gewesen sei, ist uns unklar.

Wie der Strafbestand des Hausfriedensbruch erfüllt worden sein soll, erschliesst sich uns noch weniger. Denn die Polizei selber gibt an, dass das Haus fristgerecht verlassen wurde. Somit ist der Strafbestand ganz klar nicht erfüllt worden. Der Verdacht des Hausfriedensbruch rechtfertigte dann auch die Erkennungsdienstlichen Massnahmen und die DNA-Entnahme, welche der Beschuldigte über sich ergehen lassen musste.

Wir sehen in diesem Vorgehen einen schlechten Versuch, Aktivist*innen und Sympathisant*innen einzuschüchtern. Aber nicht mit uns!

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

KAZ [Kampagne für ein autonomes Zentrum]