Mangelhafte Organisation...: Gefahrengebiet: Senat räumt Fehler ein

Erstveröffentlicht: 
17.04.2014

Mangelhafte Organisation, planlose Einsatzkräfte, lückenhafte Dokumentation – drei Monate nach der Einrichtung eines Gefahrengebiets räumen Senat und Polizei ein: Da ist einiges schief gelaufen. Und ein Datenschützer schreibt in seinem Gutachten: Die Rechtmäßigkeit der Gefahrengebiete ist zweifelhaft!

 

Tagelang hatte es in der Stadt Proteste gegeben, waren Menschen zuletzt sogar mit Klobürsten auf die Straße gegangen, um die drastische Maßnahme der Polizei anzuprangern. Diese hatte Teile von St. Pauli, Altona, der Schanze und Eimsbüttel zum Gefahrengebiet erklärt, nachdem es Übergriffe auf Beamte und zwei Polizeiwachen gegeben hatte.

Eine kleine Anfrage der Grünen bringt jetzt ans Licht: Als die Polizei in jenen Tagen im Januar knapp 1000 Menschen kontrollierte, wurden Fehler gemacht. Bei der Planung der Maßnahmen seien die betroffenen Organisationseinheiten nicht ausreichend eingebunden gewesen, heißt es von Seiten des Senats. Und: „Die Information der Einsatzkräfte über Ziele und mögliche Maßnahmen war unzureichend.“ Auch die Dokumentation der Geschehnisse sei lückenhaft.

 

Neun Tage lang durfte die Polizei erst im umstrittenen Gefahrengebiet und zuletzt in den Gefahreninseln verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchführen und Taschen überprüfen. Und zunächst hatte die Polizei sich zufrieden gezeigt –„zahlreiche illegale“ Gegenstände seien beschlagnahmt worden, hieß es.

Mit etwas Abstand fällt die Bilanz nüchterner aus. Es seien Probleme in den Abläufen aufgetreten, sagt eine Sprecherin der Polizei. „Wir bessern nach“, sagt Frank Reschreiter, Sprecher der Innenbehörde. In Zukunft solle zum Beispiel nur noch der Polizeipräsident höchstpersönlich ein Gefahrengebiet anordnen dürfen.

Trotz der großen Kritik und der vielen Fehler, die inzwischen eingeräumt wurden, halten Innenbehörde und Polizei die Maßnahme weiterhin für sinnvoll. „Man muss sich fragen, ob nicht mehr passiert wäre, wenn es das Gefahrengebiet nicht gegeben hätte“, sagt Rechschreiter.

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar zweifelt in einem 21-seitigen Gutachten die Rechtmäßigkeit der Polizeimaßnahme an, spricht von „Einschüchterungseffekten durch ein diffuses Gefühl des Überwachtwerdens“. Antje Möller von den Grünen dazu: „Die benannten Einschüchterungseffekte haben das politische Klima in der Stadt erheblich belastet.“