Tricks im Neonazi-Prozess

Erstveröffentlicht: 
08.02.2014

Verteidigung versucht Verfahren zu Fall zu bringen und wirft Gericht Befangenheit vor.

 

Von Thomas Loisl Mink


RHEINFELDEN. Die Verteidiger der Neonazis, denen unter anderem eine große Schlägerei in Herten und Sachbeschädigungen an der Rheinfelder Moschee zur Last gelegt werden, versuchen mit einigen juristischen Tricks das Verfahren zu Fall zu bringen. Am gestrigen vierten Verhandlungstag sah sich das Gericht mit einer Ablehnung wegen angeblicher Befangenheit konfrontiert.

 

Der vierte Verhandlungstag vor dem Jugendschöffengericht in Lörrach begann damit, dass Anwältin Nicole Schneiders sieben Beweisanträge stellte. Sie verteidigt den 22-jährigen Kaufmann, dem die Staatsanwaltschaft nicht nur die Rädelsführerschaft bei der großen Schlägerei in Herten am 26. Februar 2011 vorwirft, sondern auch Anschläge auf die Rheinfelder Moschee, den Besitz von 19 Dolchen und Messern mit Nazi-Symbolen sowie mehrere Verkehrsstraftaten.

Schneiders beantragte die Vernehmung zahlreicher weiterer Zeugen. Unter anderem sollen sie beweisen, dass die Dolche und Messer, die bei einer Polizeikontrolle anscheinend in einem verschlossenen Paket im Auto des Angeklagten gefunden wurden, gar nicht ihm gehört haben, sondern womöglich von einem Schweizer auf seinen Namen an die deutsche Adresse bestellt worden seien.

Die Anwältin will außerdem den Kriminaltechniker hören, der Reifenspuren, die nach einem Anschlag bei der Moschee gefunden wurden, den Reifen eines Autos zuordnete, das angeblich vom Angeklagten gefahren worden sei. Dabei handelt es sich um einen BMW, der, so die Anwältin, im englischen Birmingham zugelassen gewesen sei und nicht dem Angeklagten, verliehen worden sei. Des Weiteren möchte die Anwältin einen Kriminalbeamten vernehmen, der Kontakt zu einem vertraulichen Informanten hatte, welcher der Polizei erzählt haben soll, der 22-Jährige sei an dem Anschlag auf die Moschee beteiligt gewesen.

An einem früheren Verhandlungstag hatte die Anwältin den Verdacht geäußert, bei der Vertrauensperson könnte es sich um einen der Zeugen handeln. Dieser hat offenbar früher dem rechten Milieu angehört, ist inzwischen aber ausgestiegen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn sowohl wegen der Anschläge auf die Moschee als auch wegen der Beteiligung an der Schlägerei in Herten ermittelt, beide Verfahren aber eingestellt.

 

Verteidigerin Schneiders versuchte diesen Zeugen, der gestern hätte vernommen werden sollen, dadurch unbrauchbar zu machen, dass sie vom Gericht verlangte, ihn wegen möglicher Beteiligung an diesen Taten auf sein sehr umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht hinzuweisen, so dass er praktisch überhaupt nichts sagen müsse. Das Gericht billigte dieses umfassende Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich des Anschlags auf die Moschee zu, nicht jedoch hinsichtlich der Schlägerei. Daraufhin lehnten der 22-Jährige Angeklagte und seine Verteidigerin das Gericht wegen Befangenheit ab. Das Gericht habe den Zeugen nicht eingehend genug belehrt, außerdem sei der diesbezügliche Beschluss vom Vorsitzenden ohne Rücksprache mit den Schöffen gefasst worden, begründete Nicole Schneiders die Ablehnung. Sie habe daher Zweifel an der Unbefangenheit des Gerichts. Die Entscheidung über diesen Ablehnungsantrag wird das Gericht am nächsten Sitzungstag in zwei Wochen verkünden. Damit entscheidet sich auch, ob das Verfahren fortgesetzt wird, oder zu einem späteren Zeitpunkt mit neuer Besetzung wieder ganz von vorne begonnen werden muss.

Schon jetzt erinnern sich fast alle Beteiligten nur sehr bruchstückhaft an die Ereignisse, die sich am 26. Februar 2011 nachts vor einer Gaststätte in der Nähe des Bahnhofs Herten zugetragen haben. Auch ein 30 Jahre alter Chemikant, der als Zeuge vernommen wurde, wusste nicht viel. Er sei aus der Kneipe rausgegangen, einem Freund hinterher, der schon draußen war, und habe sich der Gruppe der Angeklagten gegenüber gesehen. Die Gruppe befand sich ein Stück vom Lokal entfernt auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Er selbst sei alleine aus dem Lokal gekommen. "Die Stimmung war bestimmt nicht zum Lachen", sagte der Zeuge. Nach Kurzem habe er einen Stein an den Kopf bekommen. Er erlitt eine Platzwunde.

Er selbst bezeichnete sich als unpolitisch, und er habe der anderen Gruppe nicht angesehen, dass es Nazis seien. Auf Nachfrage der Verteidiger sagte er: "Ich habe keine Gegenstände geworfen und auch niemanden aus unserer Gruppe gesehen, der etwas geworfen hat." Aufgrund einiger Zeugenaussagen wollen die Verteidiger darauf hinaus, dass die Gruppe der Rechten zuerst von den anderen, die aus der Kneipe kamen, angegriffen worden seien.