Datensammler Europol organisiert sein Konzept neu

Erstveröffentlicht: 
21.01.2014

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Europol und EU-Mitgliedstaaten hat Ende 2010 begonnen, ein neues Konzept zu den Arbeitsdateien zu Analysezwecken (AWF) zu entwickeln.

 

In der bisherigen Organisation gab es gut 20 AWFs zu verschiedenen Kriminalitätsbereichen (Terrorismus, Geldwäsche, Drogenhandel), Regionen und Gruppen, schon sie enthielten zahlreiche Personendatensätze zu Verdächtigen und Kontaktpersonen. Dies wurde nun umorganisiert. Am 31. August 2011 beschlossen die Heads of Europol National Units (HENUs) einstimmig ein neues Konzept, um die bestehenden AWFs zusammenzufassen.

 

Europol macht ein Geheimnis um das neue Konzept: Noch im September 2013 beantwortete der Sprecher eine Anfrage zur Umorganisierung des AWF-Systems und zum AWF Monitor ("Rockergruppen") lakonisch: "Please understand that it is limited how detailed Europol as an intelligence agency can report about its acitivities. However when it comes to information about Analysis Work File Monitor please find some information in the attached document." Bei dem Dokument, das der Sprecher verschickte, handelte es sich um einen Flyer zu eben diesem AWF Monitor, der als solcher wohl schon damals nicht mehr existiert hatte.

Das neue Konzept hat Europol in einem 41 Seiten umfassenden Dokument dargestellt: "The New AWF Concept (NAC). Guide for MS and Third Parties" (O1 – Operational Centre, EDOC 525188v14. Date: 31/05/2012). Auch hierzu gibt der Sprecher keine brauchbare Auskunft: "Please be informed that the document you refer to is not a 'Public Document'!" Allerdings hat es die Organisation Statewatch geleakt.

 

Das neue Konzept "Europol's New AWF Concept" (NAC) Einheiten und Untereinheiten

 

Drei Begriffe bestimmen die neue Organisation von Europols Analysearbeit: Analysis Work File (AWF), Focal Point (FP) und Target Group (TG).

 

Das geleakte Dokument gibt für das neue Konzept zwei AWFs an: SOC und CT. SOC ist die Abkürzung für Serious and Organised Crime, CT eventuell für Counter Terrorism. Ein AWF ist jetzt ein Informationsverarbeitungssystem zu bestimmten Kriminalitätsbereichen, das wesentlich verbunden ist mit spezifischen Formen von operativer Unterstützung, die Europol anbietet. Ein AWF enthält weiterhin "harte" und "weiche" Daten, auch sensible Informationen. Diese werden in einer Datenbank gespeichert.

 

Ein FP ist ein Bereich innerhalb eines AWF, der sich auf ein bestimmtes Phänomen konzentriert, unter einem der Blickwinkel Ware, Thema oder Region. Eine TG ist ein operatives Projekt mit einem eigens abgestellten Europol-Team, das eine internationale kriminalistische Untersuchung oder eine Geheimdienstoperation gegen ein bestimmtes Ziel unterstützen soll. TGs können Teil eines FP sein.

 

Es sieht so aus, also ob das, was früher AWF hieß, für das neue Konzept in Focal Point umbenannt wurde: Früher gab es ungefähr 20 AWFs, jetzt nur noch zwei – stattdessen werden im Dokument 24 FPs aufgeführt. Mehrere FPs tragen die Namen ehemaliger AWFs, zum Beispiel Monitor (inzwischen 2, Rocker), Hydra (weltweiter islamischer Terrorismus) und Dolphin (Terrorismus innerhalb der EU). Im Jahr 2007 führte Europol 16 AWFs, davon vier zum Thema Organisierte Kriminalität, je drei zum Drogenhandel und Verbrechen gegen Menschen und je zwei zu den Themen Finanz- und Eigentumsdelikte, Terrorismus und Geldfälschung. Der interessanteste Teil des Dokuments findet sich auf den Seiten 27 bis 31 – die Aufzählung der zu sammelnden Personengruppen und Daten am Beispiel des FP "Cannabis".

 

Welche Daten über wen gesammelt werden

 

Innerhalb des FP werden verschiedene Daten zu mehreren Personengruppen gesammelt. Eine große Tabelle umfasst Zeilen für die Personengruppen Verdächtige und Verurteilte, mögliche Kriminelle, Kontakte, Verbündete, Zeugen, Opfer, Informanten und Ordnungskraft/Polizeibeamter. In den Spalten der Tabelle werden die zu sammelnden Informationen angegeben. Daten zu Zeugen, Opfern, Informanten und Ordnungskräften werden aufbewahrt, wenn es nötig ist, "vorausgesetzt, dass es einen Grund zu der Annahme gibt, dass sie für die Analyse der Rolle einer solchen Person als Zeugen, Opfer oder Informanten nötig sind."

 

Zu Verurteilten, Verdächtigen, möglichen Kriminellen, Kontakten, Verbündeten und Opfern sollen folgende Angaben gesammelt werden: Aktuelle und frühere Namen, Vornamen, Mädchenname, Namen des Vaters und der Mutter, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Aliasnamen, Spitznamen, vorgetäuschte oder falsche Namen, aktuelle und frühere Wohnorte. Dazu kommen Angaben zum Aussehen, also eine Beschreibung und besondere Kennzeichen wie Male, Narben und Tätowierungen. Außerdem sollen noch Angaben gesammelt werden, die der Identifizierung dienen: Ausweisdokumente, Ausweis- und Passnummern und nationale Identifikationsnummer.

 

Nicht zu Opfern, sondern nur zu Verurteilten, Verdächtigen, möglichen Kriminellen, Kontakten und Verbündeten werden folgende Informationen gesammelt: Bilder und weitere Informationen über das Aussehen, Informationen für die forensische Identifikation wie Fingerabdrücke, DNA-Analyseergebnisse (soweit für die Identifizierung nötig, und ohne Angaben, die die Persönlichkeit betreffen), Stimmenprofil, Blutgruppe und Angaben zum Zahnstand.

 

Beschäftigung und Fertigkeiten: Gegenwärtige und frühere Anstellung und Beschäftigung, Ausbildung, Qualifizierungen, Fachkönnen und andere Wissensgebiete wie Sprachen.

 

Ökonomische und finanzielle Information: Finanzdaten wie Bankkonten und Codes, Barguthaben, Aktien- und andere Beteiligungen, Eigentumsangaben, Verbindungen zu Unternehmen, Angaben zu Bank und Gläubiger, steuerliche Stellung und weitere Informationen, welche aufdecken, wie eine Person ihre Finanzangelegenheiten handhabt.

 

Angaben zum Verhalten: Lifestyle (etwa, über seine Verhältnissen zu leben) und Gewohnheiten, Reisen, häufig besuchte Orte, Waffen und weitere gefährliche Gegenstände, Einstufung der Gefährlichkeit, spezifische Risiken wie etwa die Wahrscheinlichkeit zu entkommen, Verwendung von Doppelagenten, Verbindungen mit Ordnungskräften, Verhaltensweisen und Eigenschaften mit Verbindung zur Kriminalität, Drogenmissbrauch.

 

Kontakte und Verbündete, auch Art und Natur dieses Kontakts oder Verbindung.

 

Genutzte Kommunikationsmittel: Telefon (Festnetz, Mobil), Fax, Pager, Email, Postadressen, Internetverbindungen, Weitere.

 

Genutzte Verkehrsmittel, dazu Informationen für ihre Identifizierung: Fahrzeuge, Boote, Flugzeug, Weitere Informationen in Verbindung zu kriminellen Aktivitäten, die in den Kompetenzbereich von Europol fallen: Frühere Verurteilungen, vermutete Mitwirkung an kriminellen Aktivitäten, modi operandi, Mittel, die genutzt wurden oder werden könnten (!), um Verbrechen vorzubereiten und/oder zu begehen, Mitgliedschaft in kriminellen Gruppen/Organisationen und Position in dieser Gruppe/Organisation, Stelle und Aufgabe in dieser kriminellen Organisation, geografische Ausdehnung der kriminellen Aktivitäten, Material, das im Zuge einer Untersuchung gesammelt wurde, wie Videos und Fotos.

 

Verbindungen zu weiteren Datenbanken, in denen Informationen zur Person aufbewahrt sind: Europol, Polizei- und Zollbehörden, weitere Exekutivorgane, Internationale Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und juristische Personen.

 

Juristische Personen, die mit ökonomischen und finanziellen Informationen und den oben genannten kriminellen Aktivitäten verbunden sind: Bezeichnung der juristischen Person, Sitz, Datum und Ort der Etablierung, administrative Registriernummer, Rechtsform, Kapital, Betätigungsfeld, in- und ausländische Niederlassungen, Direktoren, Verbindungen zu Banken.

 

Nur um Zeugen und Opfer geht es in der Zeile betreffend Informationen durch diese Personen, die mit Verbrechen zusammenhängen, auch Informationen, welche ihre Beziehung zu anderen Personen betrifft, falls des notwendig ist, Verdächtige und Verurteilte zu identifizieren.

 

Eine Tabellenseite betrifft sensible Informationen. Bei Verurteilten, Verdächtigen und potenziellen Kriminellen können solche Informationen angegeben werden, wenn eine strikte Notwendigkeit für den Zweck des FP besteht. Bei Kontakten, Verbündeten, Zeugen und Opfern muss es zusätzlich spezifische Gründe geben. Diese Daten sollen vernichtet werden, wenn sie für diesen Zweck nicht mehr notwendig sind. Solche sensiblen Daten sind Rasse oder ethnische Herkunft, politische Ansichten, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftsmitgliedschaften, Gesundheit oder Sexualleben.