Norbert Weidner: Ein Burschenschafter im Dunstkreis des Verfassungsschutzes

Erstveröffentlicht: 
10.01.2014

Ein prominenter Vertreter der Burschenschaften soll für den Verfassungsschutz gearbeitet haben. Damit rundet sich das Bild des ehemaligen Neonazis eindrucksvoll ab. von Tilman Steffen

 

Es ist nur ein Detail aus seiner Jugendzeit, doch es ergänzt das Bild vom umtriebigen Rechtsextremisten: Der Bonner Burschenschafter Norbert Weidner soll in den neunziger Jahren dem Verfassungsschutz als V-Mann gedient haben.

 

Hinweise darauf fanden sich schon vor längerer Zeit auf einer Antifa-Website. Einen Beleg dafür meint nun das Antifaschistische Infoblatt zu haben: Dessen Autoren zitieren aus einer Analyse des Bundeskriminalamts von 1997, in dem die Behörde dem Verfassungsschutz vorwirft, ihre V-Leute vor Ermittlungen zu warnen und sie bewusst vor Strafverfolgung zu schützen – kurzum, die Polizeiarbeit zu behindern.

 

Nebenbei erwähnen die BKA-Leute neun Neonazis als Quellen des Verfassungsschutzes, darunter Norbert Weidner. Aus der Analyse hatte 2012 schon der Spiegel zitiert – allerdings ohne Namen. 

 

Weider könnte für den Verfassungsschutz keine schlechte Quelle gewesen sein: Nach 1990 kam er über die rechtsextreme Wiking-Jugend zur Freiheitlichen Deutschen Arbeiter-Partei (FAP). Sie war programmatisch nah an der NSDAP. Er brachte es zum Vorstand der mittlerweile verbotenen Hilfsorganisation für nationale Gefangene und deren Angehörige. Er unterstützte Rechtsextremisten wie Horst Mahler und Martin Wiese im Gefängnis und war somit ein bestens vernetzter Neonazi mit internationalen Verbindungen. Das AIB zitiert aus dem BKA-Papier, vor dem Verbot der FAP sei Weidner vom Verfassungsschutz sogar vor Polizeiaktionen gewarnt worden. 

 

Zum Dichthalten verpflichtet

 

Weidner streitet eine Zuarbeit für den Verfassungsschutz nicht ab. Mit dem Vorwurf konfrontiert, lässt er sich Zeit. "Ich möchte mich nicht dazu äußern", antwortet er schließlich ZEIT ONLINE. Die Sachlage sei "weitaus komplexer, als sie aus dem Artikel des AIB hervorgeht und wird dem Vorwurf, ich sei ein Spitzel gewesen, nicht gerecht".

 

Es gehört zum Wesen von V-Leuten, dass sie über ihre Tätigkeit oder Auftraggeber nicht sprechen. Auch der Verfassungsschutz schweigt zu diesem Thema. Üblicherweise verpflichten sich die Verbindungspersonen sogar schriftlich zum Dichthalten. Weidner sagt: "Ich habe mir nichts vorzuwerfen." 

 

Weidner verwies schon mehrfach darauf, dass er sich von der Neonazi-Szene losgesagt habe. "Ich habe damit 1995 gebrochen", sagte er 2012 im Gespräch mit ZEIT ONLINE. "Bei meinen rechtsextremen Mitstreitern von früher gelte ich doch sogar als bürgerlicher Verräter."   

 

"Zweifelsfrei ein Landesverräter"

 

Damals war Weidner bereits fest verankert im ultrakonservativen Flügel der Burschenschaften. Er gehört zur Bonner Burschenschaft Raczeks, die 2011 mit dem Ansinnen einen Proteststurm entfachte, die Mitgliedschaft in Burschenschaften von der deutschen Abstammung abhängig zu machen. Weidner verantwortete als Chefredakteur die Burschenschaftlichen Blätter, das Zentralorgan dieser Verbindungen in Deutschland und Österreich.

 

Damit wurde er aber auch zur zentralen Figur im seit Jahren währenden Konflikt zwischen liberalen, reformorientierten Verbindungsbrüdern und dem ultrakonservativen Flügel. Nach langem Machtkampf verlor Weidner 2012 zwar seinen Posten als Chefredakteur, die Reformer aber spalteten sich vom Dachverband ab, um sich neu zu organisieren. Auslöser war ein Aufsatz Weidners in einem internen Mitteilungsblatt, in dem er die Verurteilung des NS-Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffer als "juristisch gerechtfertigt" bezeichnet hatte. Der Theologe sei "zweifelsfrei ein Landesverräter" gewesen, schrieb er.

 

Weidner merkte zwar auch an, dies dürfe "nicht als Sympathiebekundung für den Nationalsozialismus verstanden werden". Das Eintreten gegen eine "totalitäre Diktatur" sei "ehrenwert". Landesverrat auf Kosten Tausender Soldaten an der Front sei aber kein "probater Weg" und zeuge von mangelnder Moral. Dennoch ermittelte die Staatsanwaltschaft. 

 

Im September 2013 verurteilte ihn das Landgericht Bonn wegen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe. Weidner kündigte Revision an, weil er "grundsätzliche Fragen" berührt sieht. Man wird noch von ihm hören.