Erster Erfolg der Eilkampagne - Abschiebungen von
                      Menschen aus der Gruppe von 72 afghanischen Flüchtlingen, die aus Ungarn
                      weiterfliehen mussten, vorläufig ausgesetzt! Nach einer Auskunft, die das Büro des grünen
                      Landatagsabgeordneten Alexander Salomonn heute von Herrn Garhöfer, Abteilungsleiter der
                      für die Abschiebungen zuständigen Abt. 8 des Regierungspräsidiums Karlsruhe, erhalten hat,
                      sind alle geplanten Abschiebungen der 72 afghanischen Flüchtlinge, die aus Ungarn
                      aufgrund der untragbaren Zustände nach Deutschland weiterfliehen mussten, vorläufig
                      ausgesetzt.
                      
Viele haben sich an unserer
                          Protestaktion beteiligt und dieses Ergebnis
                          erst möglich gemacht. Vielen Dank an alle, die die Betroffenen
                          unterstützt haben. Um den Flüchtlingen zu einem sicheren
                          Bleiberecht zu verhelfen sind wir weiter aber weiterhin auf breite
                          Unterstützung angewiesen!
                         
                    Wie bereits berichtet musste diesen Sommer eine
                    Gruppe von 72 afghanischen Flüchtlingen aus Ungarn zu uns weiterflüchten. Ab 6.11. sollten mehrere
                    Familien dieser Gruppe in einer Nacht- und
                    Nebelaktion unter Umgehung ihrer AnwältInnen abgeschoben werden,
                    wogegen sich unsere Eilaktion gerichtet hat. Die Anwältin einer der betroffenen Familien hat
                angekündigt Verfassungsbeschwerde einzulegen, nachdem ihre viele Seiten umfassenden Eilanträge in
                "rekordverdächtig kurzer Zeit" von der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts
                abgewiesen worden waren. Bis hier diese Grundsatzentscheidung getroffen ist, wird
                nach Aussage von herrn Garhöfer nicht nach Ungarn abgeschoben, da das Regierungspräsidium
                Karlsruhe nicht zuletzt aufgrund des öffentlichen Drucks das Ergebnis abwarten möchte. Das
                Bundesverfassungsgericht muss die Frage klären, ob angesichts der Lebensverhältnisse
                von Flüchtlingen in Ungarn aufgrund des "Dublin 2 - Abkommens weiter nach Ungarn abgeschoben
                werden darf. 
                    Obwohl inzwischen immer mehr
                      Verwaltungsgerichte in Deutschland den Eilanträgen
                      gegen drohende Abschiebungen nach Ungarn aufgrund der bestehenden Situation
                      stattgegeben haben, gibt es, wie im vorliegenden
                      Fall, immer noch etliche Gerichte, die die neuesten
                      Berichte über die Lebensbedingungen von
                      Flüchtlingen in Ungarn in ihren ablehnenden Beschlüssen offensichtlich
                      gar nicht berücksichtigt haben. Teilweise
                        gibt es sogar im gleichen Verwaltungsgericht
                        unterschiedliche Beschlüsse, je nach dem welche
                        Kammer dort zuständig ist - elementare Menschenrechte
                        dürfen jedoch nicht von Zufälligkeiten abhängig
                        sein.
              Nach dem Dublin 2 Abkommen muss ein
                Asylverfahren in dem Land in der EU durchgeführt werden,
                in dem die Flüchtlinge zuerst "aktenkundig" geworden
                sind, z.B. bei einer Polizeikontrolle. Falls sie in ein anderes Land weiterflüchten, können sie
                zurückgeschoben werden, sobald eine Rücknahmebestätigung des anderen Staates vorliegt. Im Falle von Griechenland haben inzwischen viele
                Gerichte eine Abschiebung von Flüchtlingen zurück nach Griechenland abgelehnt. Ein Verfahren vor
                dem BVerfG endete mit einem Vergleich.
                
                Die "Dublin 2" Verordnung hat das Asylrecht in
                Deutschland faktisch ausgehöhlt, da Deutschland von sogenannten "sicheren" Drittstaaten
                umgeben ist. 
                
                Auch wenn die akut drohende Abschiebung
                  dieser Flüchtlinge erst einmal ausgesetzt ist, ist der Aufenthaltsstatus dieser Menschen
                  noch lange nicht gesichert.
                  
                Daher fordern wir weiterhin ein sofortiges
                  Bleiberecht für diese Flüchtlinge und ihre Kinder, die zum großen Teil bereits eine vieljährige
                  Fluchtgeschichte hinter sich haben, um ihnen endlich eine gesicherte
                  Lebensperspektive zu ermöglichen.
                 
                 Bleiberecht
                                    für diese Flüchtlinge in Deutschland
                                    ! 
                   -
                            im Zweifel immer für die Menschenrechte und
                            das Grundrecht auf Asyl. 
                   
                 Keine Rückführung von Flüchtlingen nach Ungarn.
                 Keine Abschiebung nach Afghanistan.
                 Bleiberecht für alle Mitglieder der Gruppe.
                  
                Wir solidarisieren uns auch mit den Flüchtlingen
                "Lampeduza in Hamburg", die ebenfalls nach Deutschland weiterfliehen mussten, und die
                ebenfalls von akuter Abschiebung bedroht sind.
                 
                 Unsere Solidarität ist gefragt, nur mit
                weiterem öffentlichem Druck kann ein Bleiberecht für die Flüchtlinge erreicht werden! Am Beispiel der Flüchtlinge wird die
                Unmenschlichkeit 
                des EU-Flüchtlings-Abwehrsystems und der Dublin
                2-Verordnung deutlich. Die Würde des Menschen ist offensichtlich
                antastbar. Wir werden das nicht hinnehmen!
                 
                 Ak Flüchtlinge / Initiative Grenzenlos
                 
                 Bleiberrecht für Flüchtlinge  - Kein Mensch ist
                illegal !
http://bordermonitoring.eu/2013/10/ungarn-aktualisierung-und-ergaenzung-des-berichts-vom-maerz-2012/

