Um dem wachsenden Einfluss der Sozialdemokraten entgegenzutreten, nahm Bismarck zwei erfolglose Attentate auf Kaiser Wilhelm I. zum Anlass, am 21. Oktober 1878 das "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie", kurz "Sozialistengesetz" genannt, durchzusetzen. Danach blieb die einzige legale politische Betätigung die der sozialdemokratischen Abgeordneten in Reichs- und Landtagen, doch der gesamte Parteiapparat wurde verboten. Außerhalb der Reichs- und Landtage war für die Sozialdemokraten von nun an jede Zusammenkunft, jede politische Betätigung und die Verbreitung von politischen Schriften unter Strafe gestellt, die neben Geld- und Haftstrafen auch die Ausweisung von unerwünschten Personen vorsah. Ungefähr 1.500 Personen wurden zu Gefängnis- und Zuchthausstrafen verurteilt, etwa 900 Personen ausgewiesen und viele zur Auswanderung gezwungen.