Am
 5. September 2013 mußte sich erneut ein Mitglied der Initiative in 
Gedenken an Oury Jalloh vor dem Magdeburger Amtsgericht wegen 
Verleumdung verantworten.
Der Angeklagten wird vorgeworfen im Rahmen 
einer Demonstration vor dem Landgericht Magdeburg im März 2012 durch den
 Ausruf “Ihr Mörder!”drei Polizisten in ihrer persönlichen Ehre verletzt
 zu haben. Durch diese Äußerung soll sie außerdem versucht haben das 
Ansehen der ganzen Polizeibehörde zu schädigen, indem sie wissentlich 
die Unwahrheit gesagt haben soll.
Die Angeklagte verteidigt sich 
selbst und verlas zu Beginn ihrer Verhandlung eine Prozesserklärung, in 
welcher sie mehrere schwerwiegende Vorwürfe gegen die Justiz in 
Sachsen-Anhalt vorbrachte und auch den für diesen Fall zuständigen 
Richter Schleupner für befangen erklärte.
Diesen Antrag begründete 
sie unter anderem damit, dass seit dem Tod von Oury Jalloh, der an 
Händen und Füßen angekettet in einer Polizeizelle verbrannte, nur 
diejenigen verfolgt werden, die sich lautstark für die Aufklärung der 
Todesumstände einsetzen, während die Mörder frei herumlaufen können.
Außerdem
 führte sie aus, dass die Polizeibehörde sich selbst am meisten 
geschadtet hat, weil sie wichtige Beweismittel verschwinden ließ und 
Polizisten im Zeugenstand kollektiv gelogen haben.
Die Richter in 
Dessau und Magdeburg verweigern die Suche nach den Mördern von Oury 
Jalloh, indem sie einen Mord von vorn herein negierten und in vier 
langen Prozessjahren alle Lügen überhörten und alle Beweimittel, die 
eindeutig für die Ermordung von Oury Jalloh durch Dessauer Polizeibeamte
 sprechen, nicht sehen wollen.
Vor wenigen Wochen wurde bereits ein 
anderes Mitglied der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh für schuldig 
befunden, Polizeibeamte am Rande der Gerichtsverhandlungen in Magdeburg 
beleidigt zu haben. In diesem Prozess hatte sich der Chef vom 
Staatsschutz Magdeburg, Frank Schwitzer, besonders hervorgetan. Es 
stellte sich heraus, dass er alle geladenen Polizist_innen dazu 
aufgefordert hatte, Anzeige gegen eine ganz bestimmte Person der Oury 
Jalloh Initiative zu stellen.
Zudem hatte Schwitzer versucht den 
einzigen zwei Zivilzeuginnen einzureden, etwas gehört zu haben, was sie 
gar nicht gehört hatten. Zur Krönung des Ganzen hatte dieser 
Staatsschutzchef auch einen offensichtlichen Neonazi dazu bewegen 
wollen, ebenfalls eine Anzeige gegen diese Person wegen Beleidigung zu 
erstatten.
Frau Nolte, die zuständige Richterin am Magdeburger 
Amtsgericht hatte ihr Urteil bereits geschrieben, bevor der Angeklagte 
sein umfangreiches Plädoyer verlesen hatte. Zum Entsetzen der 
Prozessbeobachter_innen erklärte sie, dass sie überhaupt keine Zweifel 
an der Schuldigkeit des Angeklagten hätte und verhängte eine Strafe von 
4.500 €!
Dieses Vorgehen unterstreicht einmal mehr, dass in 
Sachsen-Anhalt diejenigen rücksichtslos verfolgt und verurteilt werden, 
die “Mörder” schreien, während die Mörder von Oury Jalloh vom 
Polizeiapparat und der Justiz in allen Ebenen geschützt werden.
Am 
18. September 2013 findet die Fortsetzung des aktuellen 
Repressionsprozesses vor dem Amtsgericht Magdeburg statt. Die Initiative
 in Gedenken an Oury Jalloh kritisiert die Vorgehensweise von Polizei 
und Gerichten in Sachsen – Anhalt auf das schärftse und wertet dieses 
Verfahren als vorgeschobenes Ereignis, um die Kriminalisierung einzelner
 Mitglieder voranzutreiben.
Oury Jalloh – Das war Mord!
Fortsetzungstermin der Verhandlung gegen die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh:
Mitwoch, 18.09.2013 um 10:15 Uhr
Amtsgericht Magdeburg
Breiter Weg 203-206
(Saal ist noch nicht bekannt, bitte auf Aktualiserungen achten:
http://initiativeouryjalloh.wordpress.com ) 
Video-Link: http://www.youtube.com/watch?v=Cb5CjkjgxeU&feature=youtu.be

