Konstanz - Asylbewerber bekommen im Landkreis Konstanz die Mittel für den Lebensunterhalt nur in Gutscheinen ausgezahlt. Die Gutscheine werden aber nicht überall akzeptiert. Ein Aktionsbündnis spricht von Diskriminierung.
Will ein Asylbewerber im Landkreis Konstanz frisches Gemüse 
auf dem Markt kaufen, muss er dazu sein Taschengeld heranziehen. Denn 
seine Mittel für den Lebensunterhalt bekommt er in Gutscheinen 
ausgezahlt, die in einigen Geschäften, aber in der Regel nicht auf dem 
Markt akzeptiert werden. Das Konstanzer Aktionsbündnis Abschiebestopp 
fordert den Landkreis auf, so wie andere im Land, Schluss zu machen mit 
dem Gutschein-System. Das Bündnis bezeichnet es in einem Brief ans 
Landratsamt als „diskriminierend“. Das Landratsamt allerdings will an 
den Gutscheinen festhalten, solange es das Gesetz nicht verbietet.
Die Behörde sei auf der rechtlich sicheren Seite, sagt Sozialdezernent 
Axel Goßner. Er weist darauf hin, dass der Haushaltsvorstand einer 
Asylbewerber-Familie von den 382 Euro für den Lebensunterhalt 134 Euro 
als Taschengeld ausgezahlt bekomme. Ihm stünden also Barmittel zur 
Verfügung für den Kauf persönlicher Dinge. Auch die Gutscheine seien 
fast wie Bargeld, allerdings könne man nicht alle Güter damit kaufen. 
Erst auf Nachfragen, sagt er, was gemeint ist: Alkohol und Zigaretten. 
Die Gutscheine könnten zwar in vielen, aber nicht in allen Geschäften 
eingelöst werden und nicht auf dem Wochenmarkt.
Das Aktionsbündnis bezieht sich auf eine Lockerung durch die vorläufigen
 Anwendungshinweise zum Asylbewerberleistungsgesetz. Sie öffne den 
Landkreisen den Weg zur Barauszahlung. „Rein rechtlich und vor allem 
auch menschlich gesehen gibt es keinen Grund, an dieser Sonderbehandlung
 für Geflüchtete festzuhalten“, schreibt das Aktionsbündnis in einem 
Brief ans Landratsamt. Susanne Scheiter, Sprecherin des 
Aktionsbündnisses, verweist auf das grundgesetzlich verankerte 
Diskriminierungsverbot. Sie hält das Gutscheinsystem für nicht länger 
tragbar. Das Aktionsbündnis schließt nicht aus, dass politische 
Erwägungen bei der Verweigerung der vollen Bargeldsumme eine Rolle 
spielen könnten.
Wasser auf die Mühlen der Kritiker war zuletzt ein Vorfall in der 
Flüchtlingsunterkunft in der Konstanzer Steinstraße. Diese hatten die 
überregionalen Flüchtlingsorganisationen „The Voice“ und „Karawane“ bei 
einer Bustour angesteuert. Sie machten dort Werbung für eine 
Informationsveranstaltung für Asylbewerber, sollen sich nach Angaben des
 Landratsamts davor allerdings nicht angemeldet haben. In einer 
Mitteilung beklagen die Aktivisten, Ludwig Egenhofer, stellvertretender 
Leiter der Eingliederungs- und Aufnahmebehörde im Kreissozialamt, habe 
mit dem Handy Fotos gemacht, als sie die Flüchtlinge ansprachen.
Auf Nachfragen beim Landratsamt bestätigt dies Sozialdezernent Goßner. 
Von den Aktivisten war dies als Versuch der Einschüchterung gegenüber 
Asylbewerber verstanden worden. In einer Mitteilung schreiben sie: 
„Werde bloß nicht aktiv, sprich erst gar nicht mit anderen, bleibe in 
Deiner Isolation, das ist die Botschaft, die gesendet werden soll.“
Axel Goßner wiederum sagt, Egenhofer sei in der Unterkunft gewesen, um 
notfalls das Hausrecht ausüben zu können. Er habe Fotos gemacht, als 
dies die Aktivisten auch getan hätten und Hetzparolen gegen das 
Landratsamt angestimmt worden seien. Es hätten die geschützt werden 
müssen, die nicht an der Informationsveranstaltung teilnehmen wollten.
