Seit dem 09.04.2013 sitzt Sybille in Beugehaft in Frankfurt-Preußungsheim. Sie sitzt im Knast, weil wie der Name schon sagt, hier ein Mensch "gebeugt" werden soll hinter Gittern. Sybille hatte die Aussage als Zeugin im Prozess gegen Sonja und Christian im RZ Verfahren konsequent verweigert und bereits dafür eine Geldstrafe kassiert. Sie sitzt nun hinter Gittern, aus einer Überzeugung, die der Staat versucht zu brechen, mit Knast, also der Isolation vom Umfeld. Deshalb ist es wichtig das wir ihr unsere Solidarität zeigen! Jetzt, überall!
Der Staat zeigt seine Zähne, sorgen wir für Zahnausfall!
Die
 Androhung in Gerichtsverfahren gegenüber Menschen die nicht aussagewillig
 und bereit sind, dass auch eine Beugehaft verhängt werden kann, wurde in Prozessen der vergangenen Jahre immer wieder in den Gerichtssälen 
von den staatlichen VertreterInnen in den Raum geworfen. Die letzten 
vollstreckten Beugehaft-Androhungen liegen bereits etwas zurück. Fast 
schien es BeobachterInnen von politischen Prozessen ein kleiner Sieg zu 
sein, dass dieses offensichtliche vollkommen idiotische Mittel gegen 
politische Menschen nicht mehr zum Einsatz kommt. Schliesslich ist die 
Haftdauer bei einer Beugehaft begrenzt, also max. ein halbes Jahr 
durchführbar. Trotz der Tatsache das der Zeitraum bei einer Beugehaft 
überschaubar bleibt und somit auch für das politische Umfeld "regelbar" ist,
 wird der Mensch der selber in die Beugehaft gehen muss, aus seinem 
sozialen Gefüge komplett rausgerissen. Der Beugehaftalltag ist immer 
wieder gekennzeichnet von diversen Schikanen im Vollzugsalltag, denn hier geht es für 
die Justizbehörden und die Staatsanwaltschaft ja nun darum den Menschen 
innerhalb eines halben Jahres "zu beugen". Postspirenzien, verweigerte 
Einkäufe, Besuchsverbote, verlegungen innerhalb der JVA's etc., alles 
Mittel der Justiz die wir aus vergangenen Beugehaften kennen.
Sybille
 hat sich dennoch entschieden diesem Druck nicht nachzugeben und ging mit einem starken Signal in die Haft. Und was passiert hier draußen bisher? Kaum 
etwas! Das muss sich ändern! Es ist, auch wenn für viele 
innerhalb der radikalen Linken vielleicht ein direkter Bezug zum 
Verfahren fehlen mag, eine solidarische Pflicht sich hinter, bzw. vor 
unsere politischen Gefangenen zu stellen. Hier findet ein Schlagabtausch
 zwischen Menschen statt, die auch nach 30 Jahren ihrer Überzeugung, 
ihrer Einstellung zum Leben, ihren geführten Kämpfen, treu gegenüber sich bleiben und 
einer Staatsanwaltschaft bzw. einem Gericht was versucht den Druck zu 
erhöhen und die Beteiligten als kriminelle und unpolitische handelne Individuen zu isolieren. Zeigen wir vielfältig das wir hinter Sybille, Sonja & 
Christian stehen! Das sie Teil von uns sind und zu uns gehören! 
Schreibts an jede Wand: "Wer das Recht spricht hat die Macht, bis..."
Wir fordern die sofortige Freilassung von Sybille, Sonja und Christian!
Wir warnen das Gericht eindeutig, den Bogen zu überspannen!
Solidarische Grüßen euch Sybille, Sonja und Christian! Wir sind für euch da!
Sybille in einer Erklärung zum Prozess:
"Vor
 30 Jahren wurde ich vom Frankfurter Oberlandesgericht allein aufgrund  
von Aussagen meines damaligen Verlobten Hermann Feiling verurteilt, die 
 nicht nur ich damals für nicht verwertbar hielt.
Hermann
 war im Juni  78 bei einer Explosion in seiner Wohnung schwer verletzt 
worden,  nachdem ein Sprengsatz für das Argentinische Konsulat in 
München – es  war 1978 und Fußballweltmeisterschaft in der damaligen 
Diktatur  Argentinien – vorzeitig explodiert war. Keine 24 Stunden, 
nachdem er in  einer Operation beide Augen verloren hatte und die Beine 
bis kurz unter  dem Becken amputiert worden waren, begannen die 
Vernehmungen durch  Staatsanwaltschaft und Polizei. Das ging so weiter 
bis in den Oktober  1978 hinein, wofür man Hermann noch in einer 
Polizeikaserne (!)  „unterbrachte“ – alles ganz ohne Haftbefehl.
[...]
Es
 war nicht meine Entscheidung und schon gar nicht die von Hermann,  die 
Vorgänge von vor 34 Jahren wieder hervorzuholen. Aber wenn das 
Frankfurter Landgericht es jetzt so entschieden hat, dann muss auch und 
vor allem der Umgang von Polizei und Justiz mit Hermann im Jahre 1978 
Gegenstand des gegenwärtigen Prozesses sein. Dies ist der Kern meiner 
„Gesinnung“ – die Staatsanwaltschaft bezeichnete mich als  
„Gesinnungstäterin“ – und meiner Haltung zu diesem Prozess.
Meine
 Entscheidung zu schweigen, entspringt nicht Lust und Laune, wie die 
Vorsitzende Richterin mir vorhielt. Ich habe sie mir reiflich überlegt, 
 insbesondere auch, weil die schwerwiegenden Konsequenzen nicht nur mich
 betreffen, sondern natürlich meine Familie und die Wohngemeinschaft 
mit  Hermann mit. Und darüber entscheidet das Gericht – und nicht ich.
Ich habe für mich entschieden, in diesem Prozess keine weiteren Aussagen zu machen." Sybille

