Nazi-Gegner angezeigt
Pforzheim.
 Die Staatsanwaltschaft prüft den Anfangsverdacht gegen den Sprecher der "Initiative gegen Rechts", Rüdiger Jungkind, und einen Mitstreiter 
gegen die Neonazi-"Mahnwache" am 23. Februar, wegen des Verdachts des 
öffentlichen Aufrufs zu Straftaten. Strafanzeige wegen des "bewussten 
Regelübertritts".
habe der Anwalt des als rechtsextremistisch 
eingestuften "Freundeskreises Ein Herz für Deutschland" (FHD) erstattet,
 bestätigt der Leitende Oberstaatsanwalt Christoph Reichert auf 
PZ-Anfrage.
Jungkind, so der Vorwurf, habe als Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes in einer Anzeige der "Initiative gegen Rechts" zu einer Blockade der Fackel-"Mahnwache" aufgerufen. Der Neonazi-Aufmarsch ist
 jedoch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zulässig. 
Der Strafrahmen richtet sich in diesem Fall nach dem Versammlungsgesetz 
und sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. 
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